Kritik an Bedarfszuweisungen für Gemeinden

Die Liste Fritz hat am Dienstag neue Regeln für Bedarfszuweisungen an Gemeinden gefordert. Das sind nicht rückzahlbare Beihilfen für Gemeinden, die vom Land angewiesen werden. Die Liste Fritz ortet im derzeitigen System ein Machtinstrument und will mehr Transparenz.

Die Liste Fritz führt an, dass allein im Budgetvoranschlag des Landes für 2014 insgesamt 100,3 Millionen Euro für Bedarfszuweisungen an Gemeinden vorgesehen sind. Wie diese Gelder dann vergeben werden, kritisiert die Liste Fritz. „Die ÖVP missbraucht das System der Bedarfszuweisungen seit Jahren als Machtinstrument, um Bürgermeister am Gängelband zu halten“, erklären Klubobfrau Andrea Haselwanter-Schneider und Abgeordneter Andreas Brugger bei einer Pressekonferenz. Es sei ein „Machtinstrument“ der Landesregierung, wie diese Gelder verteilt werden. Das zeige sich auch daran, dass über ein Drittel der Tiroler Gemeinden stark verschuldet seien.

Andrea Haselwanter-Schneider, Andreas Brugger

Liste Fritz

Haselwanter-Schneider und Brugger

Transparenz und Kontrolle

Die Liste Fritz fordert klare Kriterien für die Vergabe, Transparenz und Kontrolle. So sollten die Bedarfszuweisungen der Gemeinden detailliert im Internet veröffentlicht werden. Das Land Oberösterreich mache das so. In Tirol gebe es nur eine „undurchsichtige bezirksweise Auflistung“. Auch der Verteilungsschlüssel sollte nach Meinung der Liste Fritz geändert werden. Als Vorbild könnte in diesem Fall Vorarlberg dienen. Dort erhält jede Gemeinde nach Einwohnern aufgeschlüsselt einen Sockelbetrag. Darüber hinaus gibt es Sonderförderungen für spezielle Projekte. Das würde die jährliche Planungssicherheit gewährleisten.

In vier Landtagsinitiativen hat sich die Liste Fritz bisher erfolglos für diese Änderungen eingesetzt.