Verwehrtes Bleiberecht war Irrtum
Kritik hatte es damals vor allem gegeben, weil die Integration des Gambiers, der Deutsch gelernt und eine fixe Jobzusage hatte, bei der Entscheidung über das Bleiberecht nicht berücksichtigt worden sei.
VwGH: Behörde prüfte Lebensumstände nicht
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hob die negative Entscheidung des Innenministeriums jetzt als rechtswidrig auf. Das Ministerium hatte genauso wie die Bezirkshauptmannschaft in erster Instanz den Antrag auf Bleiberecht einfach zurückgewiesen - anstatt sich mit den veränderten Lebensumständen Lamins in Österreich auseinanderzusetzen. Darin sieht der VwGH einen Rechtsirrtum.

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Protest nach der - aus heutiger Sicht unberechtigten - Abschiebung Jaithes
Neue Chance für abgeschobenen Gambier
Jetzt müsse das ganze Verfahren von neuem aufgerollt werden. Das rechtliche Prozedere in dem Fall sei nun folgendes: Das Innenministerium müsse den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft aufheben. Dann müsse die Bezirkshauptmannschaft erneut eine Interessenabwägung vornehmen und einen neuen Bescheid erlassen. Dieser könne dann entweder auf Bewilligung der Niederlassung oder auf Abweisung des Antrags lauten. In ersterem Fall könne der mittlerweile 22-Jährige wieder nach Österreich zurückkehren.
Das Innenministerium habe die erstinstanzliche Zurückweisung des Antrags bestätigt, obwohl es selbst davon ausgegangen sei, dass in den vier Jahren zwischen der Abweisung des Asylantrags des Gambiers im Jahr 2007 und der Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft (BH) eine „maßgebliche Sachverhaltsänderung“ stattgefunden habe, kritisierte der VwGH. Unter „maßgeblicher Sachverhaltsänderung“ muss man im Fall des damals 20-Jährigen die Änderung seiner Lebensumstände in dem Zeitraum verstehen. Die BH hätte mit einer „Entscheidung in der Sache“ vorgehen müssen, hieß es in dem VwGH-Erkenntnis.
Zweijährige Prüfung: Für Anwalt „grauer Alltag“
Der Anwalt von Jaithe, Laszlo Szabo, zeigte sich in einer ersten Reaktion überrascht über das Medieninteresse. Fälle wie dieser seien im Fremdenrecht grauer Alltag. „Die Behörden sind voll mit Akten, deshalb dauert es Ewigkeiten, bis Entscheidungen gefällt sind.“ Allein die Entscheidung über Formalitäten, wie z. B. ob man sich mit der Sache noch einmal beschäftigen müsse oder nicht, habe in diesem Fall eben zwei Jahre gedauert. Laut Szabo sei es den Behörden kunstvoll gelungen, das Verfahren zu verschleppen.
Dem widerspricht heute Klaus Lamplmayr von der zuständigen BH energisch. Die Vorwürfe seien unrichtig, und die Verfahrensdauer von zwei Jahren sei in einem Fall wie diesem durchaus normal. Hätte man in diesen zwei Jahren nichts entschieden, dann wäre das auch falsch gewesen.
Ankunft in Tirol als Teenager
Jaithe kam 2007 als Jugendlicher von Gambia nach Tirol. Er werde in seinem Heimatland politisch verfolgt, sagte er und stellte einen Asylantrag. Dieser wurde nach einem halben Jahr abgelehnt. Jaithe legte gegen den negativen Bescheid Einspruch beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ein. Erst im Jänner 2011 lehnte auch der VwGH den Einspruch ab. Daraufhin bereiteten die Behörden seine Abschiebung vor.

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Auch die Grünen (im Bild re. Georg Willi) unterstützten den Protest
Unterstützung quer durch Bevölkerung
Gegen seine Abschiebung gab es breiten Protest vieler gesellschaftlicher Gruppen. Diakonie und evangelische Kirche, Flüchtlingsorganisationen und die Tiroler Grünen setzten sich für einen Verbleib des Gambiers in Tirol ein und setzten auf das humanitäre Bleiberecht. Eine Onlinepetition brachte 2.000 Unterschriften. Die evangelische Kirche in Innsbruck hatte Kirchenasyl angeboten.
Jaithe sprach zu diesem Zeitpunkt bereits Deutsch, es gab ein Angebot für einen Arbeitsplatz. Das Innenministerium lehnte den Antrag auf humanitäres Bleiberecht allerdings ab, am 28. Mai 2011 wurde Jaithe aus Österreich abgeschoben.