Agrar: Rückübertragung ist möglich

Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts im Wien hat das sogenannte „Rückübertragungsgesetz“ geprüft und festgestellt, dass eine Rücküberführung möglich sei, fraglich sei nur das Wie. Die Feststellung sorgt im Tiroler Wahlkampf für Brisanz.

Mit einem Gesetz zur Rückübertragung wollten die Opposition und die SPÖ gegen die ÖVP Grund und Boden vieler Agrargemeinschaften wieder zurück an die Gemeinden übertragen - mehr dazu in Letzter Anlauf für Rückübertragung. Die ÖVP lehnt das Rückübertragungsgesetz vehement ab und spricht von Enteignung und auch von verfassungsrechtlichen Bedenken.

Es geht um rund 250 Agrargemeinschaften in Tirol und damit um eine Fläche von kolportierten 2.000 Quadratkilometern, das ist die Größe Osttirols.

Eigentum kann wieder entzogen worden

„Selbst wenn man davon ausgeht, dass der Agrargemeinschaft Eigentum zugeordnet wurde, kann dieses unter Einhaltung der verfassungsrechtlich vorgegebenen Voraussetzungen grundsätzlich auch wieder entzogen werden“, heißt es in der Stellungnahme des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes wortwörtlich.

Das ist auch der Kernsatz für die Opposition. Georg Willi von den Grünen sieht einen Erfolg. Man sei vom Bundeskanzleramt bestätigt, dass die Rückübertragung geeignet sei, einen jahrzehntelangen Konflikt zu bereinigen und dass das im öffentlichen Interesse sei. An der Rückübertagung des Gemeindeguts führe nun kein Weg mehr vorbei, da sie laut Verfassungsdienst grundsätzlich möglich sei, stellt FPÖ-Chef Gerald Hauser klar.

ÖVP: Gesetzesentwurf verfassungswidrig

Dass eine Rückübertagung möglich sei, habe man nie bestritten, entgegnet die ÖVP. Nur der Gesetzesentwurf dazu sei verfassungswidrig, sagt Landesrat Johannes Tratter (ÖVP). Im Gutachten heiße es zentral „dass angesichts gewichtiger verfassungsrechtlicher Bedenken und klärungsbedürftiger Fragen festgehalten werden kann, dass der Entwurf in der gegenständlichen Form nicht beschlussfähig ist.“ Außerdem schreibe der Verfassungsdienst, dass diese Dinge ganz klar Enteignungen seien, bei dem die ganzen Grundregeln eines Enteignungsverfahrens in keiner Weise berücksichtigt worden seien, das bestätige auch Wien.

Liste Fritz: Entwurf ist richtig

Das seien Auffassungsunterschiede, entgegnete Andreas Brugger von der Liste Fritz, der diesen Gesetzesentwurf maßgeblich ausgearbeitet hat. Er glaube, dass der Entwurf politisch und rechtlich der Richtige sei und auch halten würde. Das könne aber letztlich nur der Verfassungsgerichtshof endgültig entscheiden. Damit der überhaupt in die Lage kommt, entscheiden zu können, müsse man erst ein Gesetz beschließen.

Das sei ein Gesetz, dass nur dem Populismus diene und zu Chaos und Rechtsunsicherheit führe, entgegnete die ÖVP. Für Brisanz im Wahlkampf dürfte weiter gesorgt sein.

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