Schöpf stellt sich gegen ÖVP-Linie
Die Opposition hatte ja bereits die ÖVP-Bürgermeister im Landtag in die Pflicht genommen, sie müssten im Sinne der Gemeinden entscheiden und nicht nach Parteiräson. Die ÖVP-Parteilinie, dass eine Rückübertragung der Agrarflächen nicht verfassungskonform wäre, lehnt auch Gemeindeverbands-Präsident Ernst Schöpf ab.
Schöpf: Frage des Wollens und des Mutes
Wenn damals die Übertragung von Gemeindegut an die Agrargemeinschaften verfassungswidrig war, wie das Höchstgericht entschieden hat, dann muss eine Rückübertragung rechtlich möglich sein. Schöpf erwartet sich, dass auch die Bürgermeister der eigenen Partei sich deshalb einen Ruck geben. Die Abgeordneten würden da vor einer Herausforderung stehen, er sei aber felsenfest davon überzeugt, dass es verfassungsrechtlich gehe, so Schöpf. Jetzt sei es eine Frage des Wollens und letztlich auch des Mutes. Wenn man schon Kindern lehre, zurückzugeben was einem nicht gehöre, dürfte das Abstimmungsverhalten nicht sonderlich schwierig sein.