Penz wegen Verhetzung verurteilt

Der Innsbrucker Hotelier August Penz, Spitzenkandidat der FPÖ bei den Gemeinderatswahlen 2012, ist wegen der umstrittenen Marokkaner-Plakate am Freitag am Landesgericht Innsbruck wegen Verhetzung zu einer teilbedingten Geldstrafe verurteilt worden.

Penz wurde zu einer Geldstrafe in der Höhe von 14.400 Euro verurteilt, die Hälfte davon bedingt. Staatsanwalt und Verteidiger beriefen, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Wahlplakat FPÖ

ORF

Empörung über Plakate

FP-Plakate mit dem Slogan „Heimatliebe statt Marokkanerdiebe“ hatten bei der Innsbrucker Gemeinderatswahl Mitte April 2012 für Empörung gesorgt. Dem Hotelier wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, mit über 230 Plakatständern „Marokkaner in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft und verächtlich gemacht zu haben“. Die Wahlplakate hatten auch für diplomatische Verstimmungen mit Marokko gesorgt.

Penz selbst hatte betont, dass er die Plakate auf eigene Kosten sofort entfernen habe lassen. Zudem habe er sich beim marokkanischen Königshaus entschuldigt. Auf sein Mandat hatte er wenige Wochen nach der Wahl verzichtet und war später aus der FPÖ ausgetreten.

August Penz mit Anwalt Hermann Holzmann

zeitungsfoto.at

August Penz mit Anwalt Hermann Holzmann

Penz spricht von „Politjustiz“

Penz sagte nach dem Urteilsspruch gegenüber dem ORF Tirol, er wolle ein faires und gerechtes Urteil und sei mit einer teilbedingten Strafe nicht zufrieden. Zu der Kritik des Richters, Penz habe die Verantwortung für die Plakate nicht übernommen, sagte der Innsbrucker Hotelier, er habe sich entschuldigt und weder den Auftrag erteilt, noch die Plakate gedruckt. Die Funktionäre in der FPÖ sollten sich nicht verstecken. „Eines muss man schon sagen, das hat schon auch etwas mit Politjustiz zu tun.“

Diversion aufgehoben

Eine vom Landesgericht abgesegnete Diversion hatte das Oberlandesgericht aufgehoben, weshalb Penz jetzt doch vor Gericht musste - mehr dazu in Penz muss doch vor Gericht. Der geknickte Hotelier hoffte im Vorfeld der Verhandlung auf einen Freispruch, ebenso sein Anwalt Hermann Holzmann. Immerhin, so Holzmann, habe sogar das marokkanische Königshaus die Entschuldigung seines Mandanten angenommen.