Streit um Pregler beigelegt

Lange Zeit war nicht klar, welches Obst für den traditionsreichen Osttiroler Schnaps, Pregler, verwendet werden darf. Jahrelang gab es darüber unter Schnapsbrennern eine Diskussion. Nun wurde der Streit über das hochprozentige Getränk beigelegt.

Der österreichische Lebensmittelkodex aus dem Jahr 1998 sieht vor, dass für den Osttiroler Pregler Äpfel und Birnen verwendet werden dürfen und dass er bis zu 40 Prozent Alkohol gebrannt wird.

Pregler Herstellung in Osttirol

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Brennerei in Osttirol

Die Brennerei der Familie Schwarzer in Lienz hat aber schon immer auch Zwetschgen hinein gemischt und ihn auf 48 Prozent Alkohol gebrannt. Deshalb bekam der Schnapsbrenner auch eine Anzeige, ein Strafverfahren und eine Geldstrafe folgten. Schließlich wehrte sich der Schnapsbrenner. „Ich hab gesagt, das kann doch nicht sein, dass wir über 100 Jahre ein Produkt produzieren und plötzlich dürfen wir das nicht mehr“, sagt Rudolf Schwarzer.

Zwetschke darf auch hinein

Bruno Mayer, Vors. Kodex-Kommission

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Der Vorsitzende der Kodex-Kommission spricht von einer „vernünftigen Lösung“.

15 Jahre lang hat die sogenannte Kodex-Kommission in Wien nachgeforscht, um festzustellen, welches Obst laut Osttiroler Tradition für den Pregler verwendet werden darf. Dafür wurden zahlreiche Gespräche mit Herstellern, Finanzbeamten, Gastwirten und weiteren Personen, die mit dem Pregler zu tun haben, geführt, um herauszubekommen, wie die Tradition des Pregler wirklich ist.

Die Ergebnisse der Untersuchung wurden nun im Lebensmittel-Kodex festgehalten. „Diejenigen Betriebe, die traditionell die Zwetschke mitverwendet haben, können auch weiterhin die Zwetschke mitverwenden. Während grundsätzlich diejenigen, die auf ein sortenreines Apfel-Birnen-Produkt wert legen, es in dieser Form weiter machen können“, erklärt Bruno Mayer, Vorsitzender der Kodex-Kommission, am Montag.