Zweijähriger tot: Sechs Monate bedingt für Arzt

Nach dem Tod eines zweijährigen Buben aus Osttirol im Jahr 2009 ist der behandelnde Arzt am Freitag am Innsbrucker Landesgericht wegen fahrlässiger Tötung zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der zweijährige Jakob aus Osttirol litt an einem schweren Immundefekt. Er hätte eine Knochenmarkstransplantation gebraucht. Weil die Eltern das nicht wollten, behielten sie ihr Kind bei sich zu Hause in Osttirol. Sie hatten bereits zwei Kinder durch dieselbe Krankheit verloren und bei der Behandlung schlechte Erfahrungen gemacht, hieß es im ersten Verfahren.

Homöopathie statt Schulmedizin

Der praktische Arzt behandelte Jakob homöopathisch, so sei es der Auftrag der Eltern gewesen, erklärte der Allgemeinmediziner. Jakob starb im März 2009.

Die Eltern des Kindes sind laut Auskunft des Gerichtes mittlerweile rechtskräftig zu bedingten Strafen verurteilt. Das Ersturteil gegen den 49-jährigen Arzt wurde vom Obersten Gerichtshof aufgehoben. Er war deshalb erneut wegen Quälens oder Vernachlässigens eines Unmündigen angeklagt. Laut Höchstgericht gebe es noch offene Fragen zum Behandlungsvertrag und zur Fürsorgepflicht des Arztes.

Ärztliche Sorgfaltspflicht außer Acht gelassen

Am Freitagnachmittag wurde der Arzt nicht rechtskräftig zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt. Richter Clemens Krenn sah es als erwiesen an, dass der Allgemeinmediziner die ärztliche Sorgfaltspflicht außer Acht gelassen hatte.

Die starke Verschlechterung des Gesundheitszustandes hätte dem angeklagten Mediziner auffallen müssen, begründete er das Urteil gegen den Osttiroler Arzt: „Wenn gleich die entsprechende Behandlung eingeleitet worden wäre, hätte der Bub noch gerettet werden können oder zumindest ein längeres Leben gehabt“, sagte Krenn.