TIWAG-Inserat mit Platter: Verstoß gegen Gesetz

Ein umstrittenes TIWAG-Inserat mit Landeshauptmann Günther Platter hat am Donnerstag für Aufregung gesorgt. Die TIWAG hat sich für das Inserat mittlerweile entschuldigt. Die Bezirksblätter, über die die umstrittene Beilage verteilt wurde, bestreiten einen Gesetzesverstoß.

Die Werbeeinschaltung für das Kaunertal-Kraftwerk, die in der Bezirksblätter-Beilage „Tirols schönste Seiten“ am 4. Juli 2012 an alle Haushalte ging, zeigt den Landeshauptmann im Rahmen eines TIWAG-Inserats vor einem Stolleneingang.

Magazinseite mit dem Inserat

Tirols schönste Seiten

Für das Ö1-Mittagsjournal ist das der erste dokumentierte Verstoß gegen das im Medientransparenzgesetz verankerte Fotoverbot für Regierungsmitglieder.

Das Inserat verstoße gegen das jüngst beschlossene Medientransparenzgesetz. Das Gesetz, das seit 1. Juli in Kraft ist, soll unter anderem Schleichwerbung für Regierungsmitglieder auf Steuerzahlerkosten verhindern.

„Kein Druckwerk im Sinne des Gesetzes“?

Die Bezirksblätter, als deren Beilage das umstrittene Inserat verteilt wurde, weisen diese Darstellung zurück. Bei der Beilage handle es sich um ein Druckwerk, das dreimal im Jahr erscheint und deshalb nicht unter das Mediengesetz falle, hieß es in einer Stellungnahme der Bezirksblätter. Ein Verstoß gegen das Medientransparenzgesetz liege deshalb nicht vor, so die Bezirksblätter.

TIWAG hat sich schon entschuldigt

Der für die Öffentlichkeitsarbeit des Landes zuständige Landesrat Johannes Tratter (ÖVP) erklärte, verantwortlich für das Inserat sei TIWAG-Chef Bruno Wallnöfer, den man „rechtzeitig“ von den seit 1. Juli geltenden Bestimmungen informiert habe. Wallnöfer habe sich für den Fehler beim Landeshauptmann schon „ausgiebig“ entschuldigt, so Landesrat Tratter.

„Termin übersehen“

Die TIWAG hat den Verstoß gegen das Medientransparenzgesetz am Donnerstag bedauert. Die PR-Einschaltung sei schon vor „geraumer Zeit“ erstellt, das Erscheinungsdatum der Sonderausgabe der Bezirksblätter am 4. Juli sei übersehen worden. Platter sei „zu keinem Zeitpunkt und in keiner Weise in die Gestaltung der PR-Seite sowie in die Beauftragung der Schaltung in den Bezirksblättern involviert“ gewesen, betonte TIWAG-Vorstandsvorsitzender Bruno Wallnöfer. Die „bedauerliche Sorgfaltsverletzung“ treffe allein die TIWAG.

Gesetz ohne Kontrolle und Sanktionen

Die strittige Inseratengestaltung wird im einen wie im anderen Fall ohne Folgen bleiben. „Die Regeln über die inhaltliche Gestaltung von Inseraten, also das sogenannte Kopfverbot, werden von keiner Behörde oder einer sonstigen Organisation durchgesetzt“, sagt Florian Philapitsch von der Medienbehörde KommAustria.

Unschärfen könnten Leser täuschen

Zweiter Stein des Anstoßes ist ein doppelseitiges Inserat mit einem Foto von Platter vom 6. Juli im Tiroler „Weekend Magazin“. Unter dem Titel „Familienland Tirol“ wurden die Leistungen der Regierung herausgehoben. Genau diese Art der Inserate hat letztlich zum Medientransparenzgesetz geführt.

Aufgeblättertes Magazin mit Inserat

ORF

Einschaltung der ÖVP aus der Zeitung „Weekend“

Dieses Inserat hat nicht das Land, sondern - rechtlich einwandfrei - die Tiroler ÖVP bezahlt. Ersichtlich ist das aber nicht. Es handelt sich um ein ÖVP-Inserat, das als Landeseinschaltung erscheinen könnte.

ÖVP-Landesgeschäftsführer Martin Malaun bestreitet jeden Zusammenhang mit dem neuen Gesetz. Er räumt aber ein, dass man Einschaltungen dieser Art seit einem halben Jahr „erprobe“. Und man werde auch weiter solche Inserate schalten, schließlich sei im nächsten Jahr Landtagswahl, so Malaun gegenüber dem Ö1-Mittagsjournal.

"Sollte es speziell bei PR-Artikeln Unsicherheiten und Interpretationsbedarf über die Urheberschaft geben, werden wir darauf reagieren und künftig auch solche Einschaltungen kennzeichnen. Damit sollten alle Zweifel ausgeräumt sein“, ergänzte Martin Malaun am Nachmittag in einer Aussendung.

Frage der Kennzeichnung muss diskutiert werden

Franz Fiedler von Transparency International sieht das kritisch und spricht von einem Verwirrspiel: „Ich kann mir vorstellen, wenn solche Einschaltungen überhand nehmen, dass der Ruf nach einer geschärften Transparenz laut wird, dass geklärt wird, wer die Einschaltung bezahlt hat. Nach der jetzigen Rechtslage ist es aber durchaus zulässig, und man wird sehen, ob es wirklich notwendig ist, in diesem Punkt nachzuschärfen.“

Kritik an zahnlosem Gesetz

Der Mitinitiator des Demokratie-Volksbegehrens „MeinOE“, Friedhelm Frischenschlager, kritisierte in einer Aussendung das geltende Medientransparenzgesetz. Eine derartige Regelung ohne Sanktionen sei „zahnlos“ und „reine Augenauswischerei“.

Politische Reaktionen von SPÖ

Für SPÖ-Klubobmann Hans-Peter Bock sei es beschämend, wie Anspruch und Wirklichkeit beim Medientransparenzgesetz auseinander gehen würden. "Insofern darf man auf die Halbwertszeit von Spindeleggers Verhaltenskodex für die schwarzen Funktionäre gespannt sein“, erklärte der Klubobmann in einer Aussendung.

Er werde in der für Freitag angesetzten Besprechung zum Tiroler Parteienförderungs- und Transparenzpaket mit den Klubobleuten dieses Thema zur Sprache bringen. „Sollte im Bundesgesetz keine Sanktionsmöglichkeit verankert werden, kann ich mir durchaus Sanktionen und Geldstrafen in unserem Landesgesetz vorstellen", so der SPÖ-Klubobmann.

Grüne: „Platter lässt kein Fettnäpfchen aus“

Die Grünen bezeichnen Landeshauptmann Günther Platter als „Fettnäpfchen-Hauptmann". Die ÖVP habe nur vier Tage gebraucht um ein Gesetz zu brechen, so Labg. Gebi Mair, das sei trauriger Rekord: „Besonders frappant: Die Tiroler Landesregierung hat vor drei Wochen einen Erlass für Tirol beschlossen, der die Inserate regelt. Aber TIWAG und Landeshauptmann glauben offenbar, sich weder an geltendes Recht noch an die eigenen Beschlüsse halten zu müssen“, so Mair.