Diskussion um MÜG entbrannt

Mit einer heftigen politischen und medialen Diskussion hat zu Zeit die Mobile Überwachungsgruppe der Stadt Innsbruck zu kämpfen. Diese polizeiähnliche und mit Pfefferspray ausgerüstete Truppe ist für Ruhe und Ordnung im Stadtgebiet zuständig.

Das Kontrollamt der Stadt meldete hinsichtlich der Bewaffnung Bedenken an, demnächst soll sich der Gemeinderat mit der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) beschäftigen.

MÜG in Uniform

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MÜG-Mann mit Pfefferspray am Gürtel

Elmar Rizolli

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Elmar Rizzoli

Ist Pfefferspray eine Waffe?

19 Bedienstete der Stadt Innsbruck sorgen für Ruhe und Ordnung, kontrollieren den Leinenzwang, bezetteln und lassen Fahrzeuge abschleppen. Die MÜG ist ein Wachkörper, fast wie die Polizei, allerdings mit Pfefferspray ausgestattet. Dieser Pfefferspray ist der Stein des Anstoßes, denn darf es neben der Bundespolizei einen weiteren bewaffneten Wachkörper geben? Elmar Rizzoli, der Amtsvorstand, sagt dazu, es gebe eine juristische Diskussion, ab wann eine Institution bewaffnet sei und ob das mit Schusswaffen anfange. In den Unterlagen zur Bundesverfassung gebe es viele Ausführungen, nach denen es Juristen so sehen würden, dass eine Schusswaffe gemeint sei, die dem öffentlichen Sicherheitsdienst vorbehalten sei.

Gregor Heißl

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Gregor Heißl

Bisher noch kein Pfefferspray-Einsatz

Eingesetzt wurde der Pfefferspray bisher noch nie, so Rizzoli. Es handelt sich also um eine juristische Auseinandersetzung. Für den Verfassungsjuristen Gregor Heißl ist die Sache klar. Das Waffengebrauchsgesetz regle klar, was eine Waffe und was eine Dienstwaffe sei. Da würden auch Gummiknüppel oder Tränengas darunter fallen, „oder andere reizauslösende Mittel, die kurzfristig die Sinne beeinträchtigen können“. Da würden seiner Meinung nach Pfeffersprays ausdrücklich darunter fallen. Im Großen und Ganzen sei es aber nicht relevant, ob sie Pfefferspray mitführten, sondern welche Aufgaben ihnen übertragen worden seien.

Im nächsten Gemeinderat ist die MÜG voraussichtlich großes Thema. Richtig geklärt werden, so der Jurist weiter, könnte die Sache aber nur vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat des Landes. Dazu braucht es aber einen Anlassfall.