Jäger erschoss „versehentlich“ Steinadler

Der Abschuss eines Steinadlers im Ötztal sorgt derzeit für polizeiliche Untersuchungen und Empörung bei Tierfreunden. Eine Wandergruppe hat den Abschuss des geschützten Tieres gesehen, der Jäger stellt den Zwischenfall als „Versehen“ dar.

Vergangene Woche am Mittwoch war die Gruppe deutscher Wanderer auf dem Weg von Vent in Richtung Hochjoch-Hospiz im Rofental.

Bergführer Bernhard Kriner

ORF

Bernhard Kriner wurde Augenzeuge

Adler fiel getroffen auf die Erde

Gegenüber ORF Tirol schildert Bergführer Bernhard Kriner, dass man plötzlich den Steinadler gesehen habe, wie er über der Gruppe seine Kreise zog. Danach landete das Tier auf einem Felsvorsprung. Plötzlich hörten die Wanderer einen Schuss, der Steinadler fiel tot vom Felsen.

„Wir waren fassungslos“, sagte Kriner gegenüber ORF Tirol, „dass da jemand auf den Adler geschossen hat!“ Wenig später habe man zwei Jäger beobachtet, die gerade dabei waren, ein Gewehr in einem Auto zu verstauen.

Jäger gaben sich ahnungslos

Der Bergführer ging nach eigener Darstellung auf die Männer zu und wollte mit ihnen über den Vorfall sprechen. Die Jäger verhielten sich daraufhin so, als hätten sie nichts mit der Sache zu tun. Der Bergführer verständigte die Polizei, die Stunden später am Ort des Zwischenfalls erschien.

toter Steinadler

privat

Gegenüber der Polizei gab der Schütze an, er habe das Fiepen eines am Boden liegenden Rehkitzes gehört. Um das Tier zu schützen, wollte er den Adler durch einen Schuss vertreiben. Der Schuss sei 50 Zentimeter am Tier vorbei gezielt worden. Dass das Projektil dann doch den Steinadler getroffen habe, sei nicht beabsichtigt gewesen, so der Jäger gegenüber der Polizei. Die Kugel sei am Felsen neben dem sitzenden Adler abgeprallt, der Querschläger habe den Vogel getötet.

Entzug der Jagdkarte

Der Tod des Steinadlers wird ein Nachspiel haben. Die Polizei erstattet Anzeige bei der Staatsanwaltschaft und bei der Bezirkshauptmannschaft. Zu klären ist die Schuldfrage. Bei einem bewussten Abschuss drohen dem Schützen mehrere tausend Euro Geldstrafe und der Verlust der Jagdkarte.

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