Fall Kampusch: Geheimer StA-Bericht veröffentlicht

Den geheimen Abschlussbericht der Innsbrucker Staatsanwaltschaft im Fall Natascha Kampusch hat die Wiener Stadtzeitung „Falter“ veröffentlicht. Demnach sind die Vorwürfe des früheren OGH-Präsidenten Johann Rzeszut eine „Verhöhnung des Opfers“ und „Verschwörungstheorien“.

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck ermittelte im Fall Kampusch, weil der frühere Präsident des Obersten Gerichtshofs, Rzeszut, mehreren Staatsanwälten Amtsmissbrauch und Untätigkeit in diesem Fall vorgeworfen hatte. Dieses Verfahren wurde Ende vergangenen Jahres eingestellt. Rzeszut war auch Mitglied der sogenannten „Kampusch-Evaluierungskommission“ des Innenministeriums.

„Verschwörungen“

Laut dem am Mittwoch erscheinenden „Falter“-Bericht rechnet die zuständige Innsbrucker Staatsanwältin, Gabriele Ginther-Schöll, mit den Vorwürfen Rzeszuts sowie des früheren Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs, Ludwig Adamovich, in ihrem Vorhabensbericht hart ab.

Laut dem zitierten Bericht verbreite Rzeszut „Verschwörungen“, die in den Akten überhaupt keine Deckung fänden. „Bei Natascha Kampusch handelt es sich augenscheinlich in den Augen des Dr. Rzeszut nicht um ein maßstabsgerechtes Opfer, weil sie vom Täter nicht gänzlich zerstört wurde, sondern sich der Situation angepasst hat und sich nach außen hin stark gibt. Die Frage ist nur, ob das den Vorstellungen des Dr. Rzeszut gerecht werdende Opfer ein solches Schicksal überhaupt überlebt hätte.“

„Widersprüche, aber keine Indizien“

Weiters räume die Innsbrucker Staatsanwaltschaft zwar ein, dass es Widersprüche gebe und einige schwache Indizien, aber „keinen konkreten Hinweis“, dass Priklopils Freund Ernst H. „in Zusammenhang mit der Entführung Kampuschs stehen könnte“.

Rzeszut, so die Staatsanwältin, „verhöhne“ das Opfer, indem er dessen Todesangst während der Flucht infrage stellt. „Hier wird darauf verwiesen, dass Kampusch von Schlägen, Essensentzug, Licht- und Ventilatorenentzug sowie von Fesseln mit Kabelbindern und Drohungen erzählt hat. (...) Unter diesen Umständen eine Freiwilligkeit der Gefangenschaft anzunehmen, erscheint lebensfremd.“ Die Zeugenaussagen von Adamovich und Rzeszut bezeichnet die Staatsanwaltschaft als „Verschwörungen“, „Spekulationen“ und „fantastische Theorien“.

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