Geldstrafe für Therapeutin Banffy

In Innsbruck ist am Mittwoch die umstrittene Therapeutin Eszter Banffy zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es in zwei Fällen als erwiesen an, dass Banffy selbst Kinder eingesperrt und sich deshalb der Freiheitsentziehung schuldig gemacht hat.

Banffy hatte über Jahre eine Rehabilitationsstätte für autistische und wahrnehmungsgestörte Kinder in Innsbruck betrieben. Am Mittwoch war sie angeklagt, weil sie Kinder ohne therapeutische Notwendigkeit in Räumen eingesperrt hat, obwohl diese Kinder weinten und schrien und offensichtlich hinauswollten. Diese Umstände bestätigten am Mittwoch mehrere als Zeugen vorgeladene Studentinnen beziehungsweise ein Zivildiener.

Therapiezentrum Eszter Banffy

ORF/Hammer

Das ehemalige Therapiezentrum in der Hallerstraße in Innsbruck

Zivildiener zum Lügen aufgefordert

Diesen Zivildiener hatte Banffy zudem im Zuge polizeilicher Ermittlungen angerufen und ihn aufgefordert, keine Angaben zu machen beziehungsweise zu sagen, er wisse nichts, er sei nur ein Zivildiener. Das sei versuchte Bestimmung zu einer falschen Zeugenaussage, stellte der Richter fest. Für beide Delikte wurde Banffy am Mittwoch zu einer unbedingten Geldstrafe von 2.800 Euro verurteilt.

Vom ursprünglich in der Anklage erhobenen Vorwurf, einen sechsjährigen Buben sowie einen Zwölfjährigen während eines „Sommerlagers“ eine ganze Nacht lang ohne therapeutische Notwendigkeit in einem für autistische und wahrnehmungsgestörte Kinder eingerichteten abgedunkelten Raum ohne WC eingesperrt zu haben, wurde die Beschuldigte hingegen freigesprochen.

Richter: Einsperren keine geeignete Therapie

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Der Richter meinte in seiner Urteilsbegründung, jemanden - und sei es nur kurz - einzusperren sei „keine geeignete Therapiemaßnahme“. Die Schilderungen von damaligen Praktikanten im Prozess würden zudem darauf schließen lassen, dass die Kinder die Maßnahmen tatsächlich auch als Einsperren empfunden hätten. Einige frühere Mitarbeiter, großteils Studenten, hatten ausgesagt, dass die Kinder geweint und geschrien hätten.

Sie seien mit den von der Leiterin angewandten Erziehungsmethoden oft nicht einverstanden gewesen, hätten sich aber aus Furcht vor Konsequenzen nicht getraut, das offen anzusprechen. „Mitunter waren Kinder während einer Therapie auch zwei bis drei Stunden eingesperrt“, sagte eine damals Beschäftigte aus.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Banffy beteuerte im Prozess immer wieder ihre Unschuld und verwies auf die Erfolge, die sie ihrer Ansicht nach in der Arbeit mit den Kindern erzielt habe.

Land entzog 2010 Eignung

Das Land Tirol hatte dem Betreuungszentrum im Oktober 2010 die Eignung entzogen. Ausschlaggebend für diesen Schritt war seinerzeit, dass schwere Vorwürfe über äußerst groben Umgang mit den dort behandelten Kindern erhoben wurden. Das Zentrum war bereits zuvor kritisiert worden. Etwa das Einwickeln in Decken erschien den Eltern zu grob und unmenschlich. Im Jahr 2000 waren vom Land neue Qualitätsstandards bei der Rehastätte eingeführt worden.