Osttiroler wegen Hitlergrußes verurteilt

Ein Innsbrucker Geschworenengericht hat am Donnerstag einen 22-jährigen Osttiroler wegen Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz schuldig gesprochen. Der Mann erhielt eine Haftstrafe auf Bewährung und eine Geldstrafe, die er bezahlen muss.

Fast vier Stunden lang haben die Geschworenen am Donnerstagabend hinter verschlossenen Türen beraten. Dann verkündete Richterin Nadja Obwieser den Schuldspruch: zwölf Monate Haft auf Bewährung. Wenn sich der junge Osttiroler drei Jahre lang nichts mehr zuschulden kommen lässt, muss er nicht ins Gefängnis. Die Geldstrafe von 10.800 Euro muss er aber auf jeden Fall bezahlen, dazu die Prozesskosten.

Immer wieder Verstöße

Das Geschworenengericht folgte mit seinem Schuldspruch der Anklage der Staatsanwaltschaft. Sie sah es erwiesen an, dass der heute 22-jährige Osttiroler sowohl früher als Jugendlicher als auch als junger Erwachsener immer wieder gegen das Verbotsgesetz verstoßen hatte. Der Staatsanwalt warf dem jungen Mann vor, sich dem nationalsozialistischen Gedankengut verschrieben zu haben.

Hakenkreuz, NS-Mappe, einschlägige DVDs

Einschlägige CDs und DVDs waren bei dem Osttiroler bei einer Hausdurchsuchung gefunden worden. Außerdem fand man auf seinem Computer einschlägige Liedtexte und eine NS-Schulungsmappe. Dass es ein Gipfelfoto von ihm und einem Freund mit Reichsflagge und Hitlergruß gibt, erklärte der Mann vor Gericht als „Gaudi“. Das Hakenkreuz bezeichnete er als ein interessantes Symbol, aber mehr auch nicht. Überhaupt sei all das, was man bei ihm in der Wohnung gefunden hatte, für ihn eigentlich bedeutungslos. Sein Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert.

Angeklagter will Bedenkzeit

Die Jugend des Angeklagten und seine bisherige Unbescholtenheit hätten ihn vor einer höheren Haftstrafe bewahrt, hieß es in der Urteilsbegründung. Erschwerend wurde gewertet, dass der Angeklagte sich über einen Zeitraum von mehreren Jahren und zusammen mit anderen Gleichgesinnten wiederbetätigte. Der Angeklagte hat sich Bedenkzeit erbeten, das Urteil ist nicht rechtskräftig.