Der Bundestrainer habe demnach erklärt, dass durch den Rechtserwerb kein Freizeitwohnsitz geschaffen werde. Somit wird er wohl den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen nach Tirol verlegen.
Auf Basis der gültigen Baubewilligung samt Plan- und Einreichunterlagen werde Nagelsmann in Fieberbrunn ein „Mehrfamilienhaus“ fertigstellen lassen. Der ehemalige Bayern München-Coach hatte bisher bereits zeitweise im benachbarten St. Johann in Tirol gelebt.
Bezirk Kitzbühel zieht viele Fußballstars an
Der Bezirk Kitzbühel scheint ein richtiges Eldorado für ehemalige und aktive Fußballstars zu sein. So hat Nagelsmanns Landsmann, der frühere Fußballstar und DFB-Manager Oliver Bierhoff, einen Wohnsitz im Fieberbrunn-Nachbarort Hochfilzen.
Dort wohnt auch der ehemalige Teamspieler, Ex-Salzburg-Star und Dortmund-Legionär Wolfgang Feiersinger. Österreichs Fußball-Star und Real Madrid-Spieler David Alaba hat wiederum einen Wohnsitz in Kirchberg, der deutsche Weltmeister und Ex-Spieler Bastian Schweinsteiger einen in Westendorf.
Da Grund und Boden in Tirol, vor allem in der Gegend rund um Kitzbühel, teils relativ teuer und für viele Einheimische zunehmend unerschwinglich ist, sorgen solche Deals regelmäßig für politische Kritik – so auch im Fall Nagelsmann.
Liste Fritz für Verschärfung der Freiland-Regelung
Dieser zeige schonungslos auf, dass die Freiland-Regelung im Tiroler Raumordnungsgesetz viel zu großzügig festgeschrieben sei, monierte Liste Fritz-Klubobmann Markus Sint: „Sie wird wiederholt und bewusst ausgenutzt und missbraucht, um zahlungskräftigen und zahlungswilligen Investoren ein Wohndomizil mit viel Grund und Boden in Tirol zuzuschanzen. So ist der Ausverkauf Tirols hausgemacht“.
Sint verlangte eine grundlegende Änderung und Verschärfung dieser Freiland-Regelung durch die schwarz-rote Landesregierung.
NEOS sieht Schlupfloch in gesetzlicher Regelung
Ähnlich sah es NEOS-Klubobmann Dominik Oberhofer: „Es gibt in der aktuellen gesetzlichen Lage ein Schlupfloch, das immer öfter missbraucht wird. Wenn bereits ein Gebäude besteht, kann dieses mit Zustimmung der Gemeinde erweitert bzw. völlig neu gebaut werden. Ganz abgesehen, ob für Freizeitwohnsitz- oder Hauptwohnsitznutzung. Eines muss klar sein: Freiland muss Freiland bleiben.“ Dieses Schlupfloch gehöre schnellstmöglich geschlossen und Erweiterungen kategorisch untersagt.