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Politik

Geförderter Wohnbau: Land erhöht Druck

143 Tiroler Gemeinden mit hohem Druck auf den Wohnungsmarkt sind künftig verpflichtet, Flächen für den geförderten Wohnbau auszuweisen. In diesen Vorbehaltsgemeinden soll es zudem ein Verbot von neuen Freizeitwohnsitzen geben. Die Landesregierung hat am Montag die Novelle des Tiroler Raumordnungsgesetzes beschlossen, im Juli kommt es in den Landtag.

Nur in 86 der 277 Tiroler Gemeinden seien derzeit Flächen für den geförderten Wohnbau reserviert, heißt es beim Land. Jene 143 Gemeinden mit hohem Druck auf den Wohnungsmarkt, die letztes Jahr als sogenannte Vorbehaltsgemeinden ausgewiesen wurden, sollen nun verpflichtet werden, künftig Flächen für den geförderten Wohnbau auszuweisen. Zwischen 48 Euro in der Außerferner Gemeinde Namlos und 387 Euro in Innsbruck und Umgebung darf der Quadratmeter Grund im geförderten Wohnbau kosten. Kostentreiber seien im geförderten Wohnbau derzeit vor allem aber die Baukosten, heißt es beim Land.

Verbaute Fläche muss mehrfach genutzt werden

Ein weiteres Ziel sei es, so wenig Grund und Boden wie möglich zu verbrauchen, so Raumordnungslandesrat Josef Geisler (ÖVP). Bereits jetzt müssen Handelsbetriebe bei Neuerrichtung die bebaute Fläche mehrfach nutzen – etwa Parkplätze im Untergeschoss, ebenerdig Verkaufsfläche und im Obergeschoß – wenn möglich – Wohnungen oder Büros. Künftig soll diese Regelung auch für bestehende Einkaufszentren und Handelsbetriebe gelten, wenn sie maßgeblich erweitert oder umgebaut werden.

50 Strafverfahren wegen illegaler Freizeitwohnsitze

In den Vorbehaltsgemeinden gibt es künftig ein generelles Verbot für neue Freizeitwohnsitze. Zuständig für die Überwachung der Freizeitwohnsitz-Bestimmungen sind die jeweiligen Gemeinden. Im letzten Jahr wurden in Tirol über 50 Verwaltungsstrafverfahren wegen illegaler Freizeitwohnsitznutzung eingeleitet. In den Bezirken Kufstein, Kitzbühel und Schwaz wurden rund 90.000 Euro an Strafzahlungen verhängt, der Großteil fließt in die jeweilige Gemeindekasse. Damit hofft das Land, Anreiz für Kontrollen durch die Gemeinde zu schaffen.

Vorgesehen ist in der Novelle des Tiroler Raumordnungsgesetzes zudem, dass in Chaletdörfern und Großhotels ein vollwertiges gastronomisches Angebot vorhanden sein muss – dies bedeute „in der Regel Halbpension“, so Geisler. Das Land will den Gemeinden und Planungsverbänden zudem künftig regelmäßig eine Übersicht über die bestehenden Baulandreserven und die für eine Verdichtung infrage kommenden Grundflächen zur Verfügung stellen.