Die Verordnung tritt mit 1. Juni in Kraft und gilt für acht Wochen, teilte das Land mit. In 100 von 155 Jagdgebieten in Osttirol kann nunmehr ein Wolf geschossen werden.
Elf tote und 30 vermisste Schafe
Fünf Jagdgebiete seien überlappend von zwei Verordnungen umfasst. Dort könnten zwei Wölfe erlegt werden, hieß es. Zu der nunmehrigen Anordnung kam es, nachdem elf tote und rund 30 vermisste Schafe im Almgebiet von Prägraten in Osttirol am Pfingstwochenende verzeichnet worden waren.
Geisler: Höhere Chancen, „Schadtier“ zu erlegen
Mit der neuen Verordnung dehne man das Gebiet, in dem „ein Wolf geschossen werden kann, noch einmal aus“ und erhöhe „die Chancen, dass die Jägerschaft das Schadtier oder die Schadtiere auch tatsächlich erlegen kann“, sagte der zuständige Landeshauptmann-Stellvertreter und Agrarlandesrat Josef Geisler (ÖVP). Die vierte Abschussverordnung betraf das Ötztal. Sowohl dort als auch in Osttirol sei ein Wolf inzwischen mehrfach durch genetische Untersuchungsergebnisse bestätigt worden, sagte das Land.
Unterdessen wird in Tirol der freigegebene Abschuss von Problemwölfen offenbar zunehmend mit einem „Kopfgeld“ bzw. einer Prämie verbunden. Nachdem die Gemeinde Umhausen im Ötztal bereits eine Abschussprämie für einen dortigen Wolf ausgesetzt hatte, geschah das nun auch in Osttirol. In Prägraten lobten Bauern 1.000 Euro aus, sollte ein Raubtier erlegt werden – mehr dazu in Prägraten: 1.000 Euro Abschussprämie.