Jäger ladet Gewehr mit Patrone
APA/BARBARA GINDL
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Tiere

Abschusserlaubnis für weiteren Wolf

Das Land hat am Dienstag die Abschussverordnung für einen weiteren Wolf im Bezirk Lienz kundgemacht. Ausschlaggebend war ein konkreter Wolfsverdacht bei Rissen in Matrei i. O. und Virgen. Es ist bereits die dritte Abschusserlaubnis für einen Wolf in Tirol.

Nach wiederholten Rissen auf Almen im Gemeindegebiet von Matrei in Osttirol gab die Landesregierung am Dienstag einen weiteren Wolf im Bezirk Lienz zum Abschuss frei. Die Verordnung tritt um Mitternacht in Kraft. Sie gilt in 32 Jagdgebieten für die Dauer von acht Wochen.

Mehrere Risse in vergangener Woche

Vergangene Woche wurden im Alpschutzgebiet mehrere Risse entdeckt. Konkreter Wolfsverdacht besteht bei drei Rissereignissen am 17. und am 18. Mai auf der Arnitzalm sowie am 20. Mai auf der Hoferalm in Matrei i. O.

Im Gemeindegebiet von Virgen wurden am Samstag sechs tote Schafe gefunden, die mit hoher Wahrscheinlichkeit von einem Wolf gerissen wurden. Bereits am 9. Mai dieses Jahres wurde in Matrei in Osttirol bei einem Riss auf einer Heimweide ein Wolf aus der italienischen Population genetisch nachgewiesen.

Bereits zwei Abschussverordnungen in Kraft

Bereits seit Donnerstag vergangener Woche ist die Abschussanordnung für einen Wolf in den Jagdgebieten im Zehnkilometerradius um Assling in Kraft – mehr dazu in Wolf in Osttirol zum Abschuss freigegeben.

Einen Tag später am Freitag wurde ein Wolf im Ötztal zum Abschuss freigegeben. Dieser darf nun für die Dauer von acht Wochen in 45 Jagdgebieten erlegt werden – mehr dazu in Erneut Wolf zum Abschuss freigegeben.

Ausschnitt Jäger Gewehr
ORF Tirol

Jäger bleiben bei Abschuss anonym

Seit 1. April dieses Jahres besteht in Tirol die Möglichkeit, „Schad- oder Risikowölfe“ mittels Verordnung der Landesregierung und somit ohne Verzögerungsmöglichkeit durch Einsprüche zum Abschuss freizugeben. Zudem bleibe durch die Verordnung die Anonymität der Jäger und Jägerinnen gewahrt, wies das Land in einer Aussendung hin.

Schadwölfe sind beispielsweise Wölfe, die im Alpschutzgebiet auf nicht zumutbar schützbaren Almen mehr als einmal Nutztiere reißen bzw. bei einem Rissereignis mindestens fünf Schafe töten oder verletzen.