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Chronik

Wolf in Osttirol zum Abschuss freigegeben

Das Land Tirol hat jetzt die erste Abschussverordnung nach der neuen Rechtslage für einen Wolf in Osttirol erlassen. Ein geschütztes Schaf sei auf einer Heimweide in Mittewald bei Assling gerissen worden. Dafür darf ein Wolf in der Nähe geschossen werden.

In Assling wurde am Donnerstag auf einer Heimweide im Ortsteil Mittewald ein Schaf tot aufgefunden. Das Tier sei innerhalb eines wolfsabweisenden Zauns untergebracht gewesen, mit hoher Wahrscheinlichkeit sei es von einem Wolf gerissen worden, teilte das Land am Mittwoch mit.

Laut Definition handle es sich somit um einen Schadwolf, der zum Abschuss freigegeben werden könne, sagt der zuständige Landesrat Josef Geisler (ÖVP). Nach der neuen Tiroler Rechtslage, die seit 1. April gilt, muss nicht mehr auf einen DNA-Befund gewartet werden, es reicht der ausreichende Verdacht auf ein Großraubtier für die Abschussverordnung. Dass sich in diesem Gebiet ein Wolf aufhalte, sei durch DNA-Befunde von einem Riss Ende April bestätigt, heißt es.

Abschuss im Umkreis von zehn Kilometern möglich

Die Abschussverordnung gilt für einen Wolf in diesem Gebiet, nicht für ein bestimmtes Individuum, ab 18. Mai. In 39 Jagdgebieten im Umkreis von zehn Kilometern ist der Abschuss in den nächsten acht Wochen möglich.

Anhand von Wildtierrissen wurden in Osttirol im heurigen Jahr laut dem Land Tirol zwei verschiedene Wölfe genetisch nachgewiesen. Einer davon sei der Wolf mit der Bezeichnung 165MATK, der im vergangenen Jahr bereits für zahlreiche Risse verantwortlich war. Der damalige Abschussbescheid für dieses Individuum habe aufgrund von Einsprüchen von Naturschutzorganisationen jedoch nicht vollstreckt werden können.