Das Urteil der Geschworenen fiel eindeutig aus: Alle acht waren sich einig, dass es ein Mordversuch war und dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war. Der Beschuldigte hatte zuvor vor Gericht mehrmals wiederholt, dass er sich an nichts erinnern könne. Er sei alkoholisiert und selber schwer verletzt gewesen. Eine so große Gedächtnislücke sei aus medizinischer Sicht aber nicht nachvollziehbar, erklärte eine psychiatrische Gutachterin ausführlich.

Angeklagter ist vielfach vorbestraft
Im August des Vorjahres soll der Angeklagte in einem Innsbrucker Lokal mit einem Bekannten in Streit geraten sein. Sie sollen sich beide gegenseitig geschlagen haben, bevor der Angeklagte ein Messer von der Bar nahm und auf das Opfer mehrmals einstach. Beide Beteiligten landeten mit Verletzungen im Spital. Der Angeklagte ist bereits zehnmal vorbestraft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.