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Landwirtschaft

Vogelgrippe: Aus für Geflügel-Stallpflicht

Obwohl das Vogelgrippe-Risiko nach wie vor erhöht ist, wurde die Stallpflicht für Geflügel mit Samstag in ganz Österreich aufgehoben. In Tirol waren 57 Gemeinden betroffen. Die Stallpflicht galt für Betriebe mit mehr als 50 Stück Geflügel.

In Tirol galt die Stallpflicht in der Inntalfurche von Kufstein bis Telfs/Pfaffenhofen und dem Achenseegebiet. In diesen Regionen befinden sich rund ein Viertel der Tiroler Geflügelbetriebe. Seit Jahresbeginn wurden in Tirol drei Fälle von Vogelgrippe bei tot aufgefundenen Wildvögeln sowie ein Ausbruch in einem Tierpark im Unterland festgestellt. Mehr dazu in Vogelgrippe: Stallpflicht in 57 Gemeinden.

Die Lage habe sich in den vergangenen Wochen deutlich entspannt. Trotzdem müsse aber nach wie vor damit gerechnet werden, dass bei Wildvögeln, speziell Wildwasser- und Greifvögeln, das Vogelgrippevirus zirkuliert und die Krankheit in Geflügelbetriebe und Stallungen getragen werden kann, sagt Paul Ortner von der Landesveterinärdirektion Tirol: „Ganz Österreich und somit das gesamte Landesgebiet von Tirol bleiben daher weiterhin als Gebiet mit erhöhtem Vogelgrippe-Risiko eingestuft.“

Weiterhin Bestimmungen aufrecht

Unabhängig der Betriebsgröße müssen sich alle Geflügelhalter nach Wegfall der Stallpflicht weiterhin an folgende Bestimmungen halten. Enten und Gänse müssen getrennt von anderem Geflügel gehalten werden. Durch Netze und Dächer soll außerdem der Kontakt zu Wildvögeln vermieden werden. Die Tränkung und Fütterung der Tiere darf nicht in Kontakt mit Wildvögeln kommen.

Neben einer sorgfältigen Reinigung von Gerätschaften und Ladeplätzen muss bei Verdachtsfällen die Behörde informiert werden. Hinweise für eine Vogelgrippeerkrankungen können beispielsweise weniger Futter- oder Wasseraufnahme, eine schlechtere Legeleistung oder eine erhöhte Mortalitätsrate sein.

Auch tot aufgefundene wildlebende Wasser- oder Greifvögel müssen bei den Amtstierärzten gemeldet werden.