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Wirtschaft

Verdacht auf Absprachen bei Liebherr

Wegen Verdachts auf wettbewerbswidrige Absprachen bei Preisen für Kühl- und Gefriergeräte führt die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) Hausdurchsuchungen bei Liebherr in Lienz in Osttirol durch. Beschwerden auf dem Markt hatten die Behörde zum Handeln veranlasst.

„In diesem Fall gab es einerseits Beschwerden auf dem Markt die uns alarmiert haben“, sagte die interimistische Chefin der BWB, Natalie Harsdorf-Borsch am Freitag im ORF-Fernsehen. Die Beschwerden habe man dann Daten gegenübergestellt, die man aus dem Markt erhoben habe.

Strafen bis zu zehn Prozent vom Gesamtumsatz

Das Kartellgericht kann bei Verstößen eine Geldstrafe bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes verhängen. Konkret bestehe der Verdacht, dass das Unternehmen Absprachen bei der vertikalen Preisbindung – also bei Wiederverkaufspreisen im Vertrieb für Kühl- und Gefriergeräte – vorgenommen habe.

Das Werk von Liebherr in Lienz
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Absprachen über Preise, Einschränkungen der Kontrolle oder der Erzeugung des Absatzes und die Aufteilung von Märkten sind laut Kartellgesetz verboten, bei Verstößen kann vom Kartellgericht eine Geldstrafe von bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes eines Betriebs verhängt werden. Die Durchsuchung laufe bereits seit Dienstag, unklar sei, wie lange sie noch dauern wird, hieß es am Freitag.

Liebherr kündigt uneingeschränkte Zusammenarbeit an

Das Unternehmen bestätigte am Freitag die laufende Hausdurchsuchung. „Liebherr nimmt die betreffenden Verdachtsmomente ernst und wird offen und uneingeschränkt mit den zuständigen Wettbewerbsbehörden zusammenarbeiten“, so das Unternehmen. Weitere Informationen könne man derzeit nicht geben.