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Chronik

Lenker nach tödlichem Alko-Unfall verurteilt

Wegen grob fahrlässiger Tötung und grob fahrlässiger Körperverletzung ist am Mittwochnachmittag ein 28-jähriger Ötztaler am Landesgericht Innsbruck zu einem Jahr Haft verurteilt worden, der unter Alkoholeinfluss einen tödlichen Unfall verursacht hat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Mit 1,4 Promille Alkohol im Blut war der 28-Jährige im vergangenen Juli bei Ötztal Bahnhof mit seinem Pickup auf die Gegenfahrbahn geraten und frontal mit dem Wagen einer jungen Frau zusammengeprallt. Die 22-Jährige war an dem Abend auf dem Weg, sie starb noch an der Unfallstelle.

Der 28-jährige bekannte sich beim Prozess am Mittwoch nicht schuldig, er habe nämlich keine Erinnerung an den Unfall. Bei der Befragung vor Gericht gab er an, er habe in einem Lokal zuvor einiges an Bier getrunken. Wieviel er getrunken habe, das wisse er aber nicht mehr. Bei der Fahrt zurück ins Ötztal nahm er damals seinen 34-jährigen Vorgesetzten mit, der bei dem Unfall verletzt wurde. Dieser konnte als Zeuge vor Gericht keine Angaben zum Unfall machen, er sei kurz nach dem Einsteigen stark alkoholisiert eingeschlafen.

Schwerer Unfall in Heiming Unfallauto
Zeitungsfoto.at
Mit dem Pickup war der Unfalllenker auf die Gegenfahrbahn gekommen

Verteidiger stellt Unfallhergang in Frage

Was in den Sekunden vor dem Unfall passiert ist, wurde beim Prozess am Mittwoch länger erörtert. Laut Gutachter hätten aufgrund der nassen Fahrbahn keine Bremsspuren ausgewertet werden können. Gesichert sei aber, dass die Aufprallgeschwindigkeit des Pickups bei etwa 100 km/h lag, der Kleinwagen des Unfallopfers war damnach mit fünf bis 20 km/h unterwegs. Der Einwand des Verteidigers, dass auch die junge Frau auf die Gegenfahrbahn geraten sein könnte, der Angeklagte deshalb seinen Wagen verrissen hat und die Frau dann wieder zurückgelenkt haben könnte und es so zum Zusammenstoß kam, verwies Richter Andreas Fleckl ins Reich der Spekulationen.

Für ihn war ganz klar, dass der 28-jährige Angeklagte den Unfall herbeigeführt hat. Er verurteilte den Ötztaler zu einem Jahr unbedingter Haft. Erschwerend wurden noch zwei länger zurück liegende Vorstrafen wegen Vergewaltigung und Körperverletzung sowie wegen Betrugs gewertet. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.