Angeklagter in Schwurgerichtssaal
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Chronik

Terrorverdacht: 18-Jähriger verurteilt

In Innsbruck ist am Mittwoch ein 18-Jähriger wegen des Verdachts der Aufforderung zu terroristischen Straftaten und Verbrechen der terroristischen Vereinigung vor Gericht gestanden. Der Fall hatte im Vorjahr für Aufsehen gesorgt, weil die Mutter des Jugendlichen mit ihrem Auto zwei Cobra-Beamte angefahren und teils schwer verletzt hat.

IS-Propagandavideos auf der Plattform Tik Tok, Aufrufe zur Tötung Andersgläubiger, teilweise extrem gewaltvolle Videos zur Anleitung für Terrorattentate, der Treueeid auf den Islamischen Staat. Es ist eine lange Liste an Vorwürfen, für die sich der 18-Jährige am Mittwoch am Landesgericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit verantworten musste. Der österreichische Staatsbürger mit türkischen Wurzeln soll sich großteils geständig gezeigt haben, mehrere Monate bis zu seiner Verhaftung im Juli letzten Jahres tief über Soziale Medien in die Szene der Terrororganisation IS gerutscht zu sein.

Monatelang im Visier des Verfassungsschutzes

Monatelang hatte der Verfassungsschutz den Lehrling im Visier. Irgendwann seien die Ansichten extremer und konkreter geworden. Der 18-Jährige habe u.a. davon gesprochen, Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten verüben zu wollen. Deshalb seien die Behörden dann tätig geworden, sagte damals nach der Festnahme Harald Sörös, der Ressortsprecher des Innenministeriums

Bei der anschließenden Festnahme in Sellrain spielten sich dramatische Szenen ab, die Mutter des Verdächtigen fuhr zwei Cobrabeamte nieder und verletzte einen davon schwer.

Polizei zugriff – Sellrain
LIEBL Daniel / zeitungsfoto.at
Die Mutter des 18-Jährigen fuhr damals zwei Cobrabeamte nieder

Fünf Monate unbedingt bereits abgesessen

Radikalisierungsprozesse wie diese habe es immer gegeben. Sie würden aber insbesondere durch soziale Medien an Fahrt aufnehmen, warnt die Leiterin der bundesweiten Beratungsstelle für Extremismus, Verena Fabris. Angehörige, Freunde oder Lehrpersonen sollten deshalb früh auf Warnsignale hören. Der 18-jährige Angeklagte wurde nicht rechtskräftig zu 18 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Fünf Monate davon unbedingt, diese hat er aber bereits durch die U-Haft abgesessen.