Illustration zum Thema „Pensionen / Pensionssplitting“
APA/BARBARA GINDL
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Soziales

Nur wenige Tiroler „splitten“ ihre Pension

Das Thema Altersarmut bei Frauen ist seit Jahrzehnten ein ungelöstes Problem. Immer wieder wird „Pensionssplitting“ als Lösung gehandelt: Der erwerbstätige Elternteil gibt dabei Pensionszeiten an den Erziehenden ab. In Tirol tun das jedoch nur wenige.

Nur 88 Tiroler Männer haben vergangenes Jahr ihre Pension gesplittet – also Teilgutschriften aus ihrem Pensionskonto an die Partnerin übertragen, die sich in dieser Zeit um die Kinder gekümmert hat. Damit soll der durch die Kindererziehung entstehende finanzielle Verlust zumindest teilweise reduziert werden – so die Idee.

Nur ein Bruchteil der erwerbstätigen Tiroler nützt dieses Modell – denn fast 8.000 Babies wurden letztes Jahr geboren. In den zwei Jahren davor gab es jeweils nur gut 90 Fälle von Pensionssplitting in Tirol – in den Jahren davor sogar nur rund 40.

Maximal 14 Jahre „Splitting“

Ob sie Pensionssplitting machen wollen, können sich Eltern überlegen, bis ihr Kind zehn Jahre alt ist. Pro Kind sind dann sieben Jahre Splitting anrechenbar – auch rückwirkend. Hat man mehrere Kinder, sind maximal 14 Jahre erlaubt. Höchstens die Hälfte kann übertragen werden – also 50 Prozent der erworbenen Pensionszeiten. Wie sehr das Splitting den zuhause erziehenden Frauen hilft, hängt immer auch stark davon ab, wie gut der Partner während dieser Zeit verdient.

Themenbild zu Schwangerschaft /Kind – Mutter mit ihrem Baby
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Meist übernehmen die Mütter die Erziehung – und können sich so weniger Pensionszeiten erarbeiten als die Väter

Dass Männer zuhause bei den Kindern bleiben und erwerbstätige Frauen somit einen Teil ihrer erarbeiteten Pensionszeiten abgeben, kommt übrigens kaum vor. In Tirol – wie auch im Rest von Österreicher – ist es nach wie vor meist so, dass der Vater arbeiten geht, während die Mutter sich um den Nachwuchs kümmert.

PVA: „Anerkennung“ aber keine Lösung

Bei der Tiroler Landesstelle der Pensionsversicherungsanstalt betont man, dass das Splitting quasi eine verdiente Anerkennung für die Erziehungsarbeit sei. Das Problem der Altersarmut bei Frauen könne es aber kaum lösen, da maximal nur 14 Jahre damit „halbwegs“ abgedeckt werden könnten – unter Umständen also nur ein Drittel der möglichen Erwerbsjahre. Zudem werden den Erziehenden auch keine „vollen Jahre“, sondern lediglich Teilgutschriften übertragen.

Illustration zum Thema Gleichberechtigung / Einkommensschere /Gehalt zwischen Mann und Frau (mit Kind)
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Die Gehaltsschere zwischen Männern und Frauen setzt sich oft in der Pension fort

Debatte über ein verpflichtendes Splitting

Auf Bundesebene wird derzeit ein verpflichtendes Pensionssplitting diskutiert – mehr dazu in Reform des Pensionssplittings weiter ausständig (new.ORF.at). Die ÖVP fordert, dass das Splitting in Zukunft gesetzlich vorgeschrieben wird – noch ist es freiwillig. Die FPÖ ist dagegen und fordert Wahlfreiheit, zudem ein Splitting auch die Pensionen für Väter reduziere. SPÖ, Grüne, NEOS und Liste Fritz geht ein automatisches Pensionssplitting nicht weit genug. Sie fordern viele weitere Maßnahmen um das Problem der Altersarmut bei Frauen zu bekämpfen.