Schriftzug Oberlandesgericht und Landesgericht
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Gericht

29-Jährige tot: Pistenraupenfahrer verurteilt

Ein 61-Jähriger ist am Freitag rechtskräftig zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Er hatte im Dezember im Zillertal bei einer Fahrt mit einer Pistenraupe eine 29-jährige Snowboarderin übersehen. Die Frau wurde überrollt und starb an der Unfallstelle.

Es sei der schwärzeste Tag in seiner Karriere gewesen, sagte der Angeklagte, der bereits seit 40 Jahren bei den Bergbahnen arbeitet, zu Prozessbeginn. „Es tut mir irrsinnig leid, dass das passiert ist“, fügte er hinzu. Er übernehme jedenfalls die volle Verantwortung dafür, so der 61-jährige Mann.

Zuvor hatte der Staatsanwalt in seinem Eröffnungsplädoyer erklärt, dass der Sachverhalt bereits geklärt sei. Bei der Fahrt des Angeklagten vom linken zum rechten Pistenrand habe es plötzlich geholpert, als er die 29-jährige deutsche Snowboarderin überfahren habe – mehr dazu in Zillertal: Tödlicher Unfall mit Pistenraupe.

„Angeklagter wollte Kollegen einen Gefallen tun“

Der Verteidiger hatte keine Einwände gegen diese Version des Ablaufs des Unglücks. „Er wollte mit dem Versetzen der Schneekanone vor Betriebsschluss einem Kollegen einen Gefallen tun“, erklärt er. Der Angeklagte sei einer der verlässlichsten Mitarbeiter überhaupt gewesen, so der Verteidiger. Der dennoch passierte Vorfall habe nun das Leben seines Mandanten völlig umgekrempelt. Er bat auch deshalb um ein faires Urteil. Der Angeklagte nahm das Urteil an.

Laut Verteidigung habe der 61-Jährige bereits eingestanden, dass er die Fahrt ohne Betriebsnotwendigkeit durchgeführt habe. Eine Betriebsnotwendigkeit sei nur in sehr wenigen Fällen gegeben, die Fahrten während des Betriebes müsse man auf ein absolutes Minimum beschränken. Dem Angeklagten drohten bis zu drei Jahre Haft.

Urteil bereits rechtskräftig

Da beide Seiten einen Rechtsmittelverzicht abgaben, ist das Urteil – sechs Monate bedingt wegen grob fahrlässiger Tötung – bereits rechtskräftig.