Das Landesgericht Innsbruck verwehrte sich gegen die Kritik, eine absurde Entscheidung getroffen zu haben. Der Anwalt des 38-jährigen Vaters nannte die Entscheidung zur Untersuchungshaft laut „Tiroler Tageszeitung“ als „geradezu absurde“ – mehr dazu in U-Haft: Justiz kritisiert Anwalt des Vaters.
Gegen den Vater war am 2. März die U-Haft verhängt worden. Über die Beschwerde werde nun das Oberlandesgericht entscheiden, teilte der Anwalt des Vaters, Hubert Stanglechner mit. Das Gesetz sehe vor, dass eine Beschwerde gegen die Verhängung der Untersuchungshaft die Haftfrist von einem Monat auslöse, bis dahin werde daher auch keine Haftprüfungsverhandlung stattfinden.