Seit August 2019 wurde der Aktionsplan ausgearbeitet. Dabei wurden Menschen mit Behinderungen oder auch Interessensvertretungen von Menschen mit Behinderungen im Beteiligungsprozess eingebunden. Der TAP soll Maßnahmen definieren, die im Verantwortungsbereich der Tiroler Landesverwaltung liegen. Diese Woche wurde auf Antrag der Soziallandesrätin Eva Pawlata (SPÖ) die Umsetzung des TAP beschlossen.
Monitoringausschuss überwacht Umsetzung
Auf knapp 300 Seiten wurden Ziele und Maßnahmen für alle Lebensbereiche aufgelistet. „„Behinderung ist eine Querschnittsmaterie – in diesem Sinne betreffen die Maßnahmen, die im TAP definiert sind, nicht nur den Bereich Inklusion, sondern auch alle anderen Bereiche in der Verantwortung des Landes: von der Mobilitätsplanung über den Tourismus bis hin zu den Gemeinden“, so Pawlata. Bei der Umsetzung sollen laut der Landesrätin alle wichtigen Systempartnerinnen und Systempartner eingebunden werden.

Die Umsetzung der Maßnahmen bzw. die Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention wird in Tirol von einem Monitoringausschuss überwacht. Die Vorsitzende Isolde Kafka sprach am Freitag von einem Meilenstein „dem jetzt weitere Umsetzungsschritte folgen müssen.“
Umsetzung der Ziele wird in fünf Jahren evaluiert
Damit der Plan nicht nur Plan bleibt, wurden themenbezogene Umsetzungsteams gebildet. ". Sie bestehen aus VertreterInnen der zuständigen Landesabteilungen, Menschen mit Behinderungen, Interessensvertretungen von Menschen mit Behinderungen, Dienstleisterinnen und -leistern sowie weiteren Systempartnerinnen und -partnern", so das Land in einer Aussendung.
Daneben wurde eine Koordinierungsstelle geschaffen. Diese soll die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf Landesebene erleichtern. In fünf Jahren soll evaluiert werden, inwieweit die Ziele zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung erreicht wurden.
Breites Themenspektrum defininert
Laut TAP soll das Land Tirol in Zukunft „für alle Landesbediensteten Schulungen zu einem menschenrechtskonformen Verständnis von Behinderung sowie Fortbildungen zur Inklusion von Menschen mit psychischen Belastungen im Behördenalltag anbieten“. Daneben soll die barrierefreie Arbeitsplatzgestaltung fortgeführt und ausgeweitet werden. Ein bereits in Ausarbeitung befindlicher Leitfaden soll künftig Kriterien für den anpassbaren Wohnbau definieren. Dabei sollen „nachträgliche Adaptierungen mit möglichst kurzer Bauzeit und geringen Kosten durchführbar“ sein, hieß es vom Land Tirol.