Gerichtsgebäude in Innsbruck
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Chronik

Ex-Soldaten zu bedingter Haft verurteilt

Zwei Ex-Berufssoldaten sind am Freitag vor einem Geschworenengericht in Innsbruck wegen NS-Wiederbetätigung zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt worden. Der Erstangeklagte fasste 18 Monate bedingte Haft aus, der Zweitangeklagte 14 Monate.

Den Männern war vorgeworfen worden, in der Kaserne in Landeck unter anderem den Hitlergruß vorgezeigt, Soldatenlieder aus der NS-Zeit vorgespielt oder NS-Propagandamaterial zur Schau gestellt haben.

Die Urteile waren vorerst nicht rechtskräftig. Während der Erstangeklagte sich „teilweise schuldig“ bekannt hatte, bekannte sich der Zweitangeklagte als „nicht schuldig“. Zeugen belasteten die beiden allerdings.

NS-Bilder per WhatsApp verschickt

Dem Erstangeklagten war zudem vorgeworfen, andere Soldaten aufgefordert zu haben, ein rotes Holz-Ei mit Hakenkreuz zu küssen. Zum Vorwurf mit dem Ei bekannte sich der Erstangeklagte am Freitag nicht schuldig. „Dieses Ei kenne ich nicht“, sagte er vor Gericht. Schuldig sei er hingegen in der Sache, dass er einschlägige Bilder mit NS-Bezug über WhatsApp verschickt habe. „Das war eine riesige Dummheit“, meinte er dazu. Auch NS-Devotionalien seien in seinem Besitz und in seinem Wohnzimmer in einer Vitrine ausgestellt gewesen: „Es war aber nur zum Andenken an meinen Urgroßvater.“

Schwurgerichtssaal am Landesgericht Innsbruck
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Einer der beiden Ex-Soldaten bekannte sich am Freitag vor Gericht „teilweise schuldig“

Der Zweitangeklagte bekannte sich hingegen zur Gänze als „nicht schuldig“. Er habe weder in der Kaserne in Landeck den Hitlergruß vorgeführt noch habe er jemals, in welchem Kontext auch immer, mit „Sieg Heil“ gegrüßt. Lediglich „Berg Heil“ habe er wohl mehrmals zu seinen Kameraden gesagt. Das in seinem Besitz stehende Wehrmachtsoldbuch sei zudem von ihm auch niemals als „seine Dienstvorschrift“ bezeichnet worden, wie ihm vorgeworfen wird.

Zeugen belasten die Angeklagten

Die einvernommenen Zeugen waren sich dann vor allem darin einig, dass das „Erika“-Marschlied mehrfach in der „Zugskanzlei“ des Erstangeklagten über dessen Bluetooth-Box abgespielt worden sei. Auch habe es, so betonten die vier Zeugen unisono, von Zeit zu Zeit „einen Hitlergruß gegeben“. Dieser sei, so der Tenor, aber überwiegend unter den Angeklagten ohne Anwesenheit von anderen Soldaten ausgeführt worden. Die beiden Angeklagten, denen die Zeugen auch „Sieg Heil“-Aussagen vorwarfen, seien in der Kaserne insgesamt „die Unterhalter gewesen“ und haben vieles aus „Jux“ gemacht, hieß es von Zeugenseite.

Verteidiger sah Faktenlage „zu dünn“

In ihrem Abschlussplädoyer betonte die Staatsanwältin, dass es keinen Zweifel daran geben könne, dass sich die beiden Angeklagten nationalsozialistisch wiederbetätigt hätten. Es habe sich auf gar keinen Fall um „Scherze“ gehandelt, sondern die Angeklagten hätten aufgrund ihrer Funktion und ihres Wissens als Berufssoldaten ganz genau gewusst, dass sich gegen das Verbotsgesetz verstießen. Sie forderte ein Verurteilung im Sinne der Anklage.

Die Verteidiger sahen das naturgemäß anders: Die Faktenlage sei zum Teil dünn und einige Zeugen hätten sich nicht mehr im Detail an die von den Angeklagten mutmaßlich begangenen Taten erinnert. Somit beantragte der Verteidiger des Erstangeklagten ein mildes Urteil betreffend des Besitzes der NS-Devotionalien und der verschickten WhatsApp-Nachrichten und einen Freispruch in den anderen Punkten. Der Zweitangeklagte sei so dessen Verteidiger, insgesamt freizusprechen. Die Geschworenen zogen sich im Anschluss zur Beratung zurück.

Männer aus dem Bundesheer-Dienst ausgeschieden

Beide Angeklagten verneinten zudem, dass von ihnen jemals das verbotene „Erika“-Marschlied abgespielt worden sei. Auch „Mein Kampf“ sei zu keinem Zeitpunkt verherrlichend präsentiert worden. Zuvor hatte die Staatsanwältin den Geschworenen mit auf den Weg gegeben, dass bereits ein „bedingter Tatvorsatz“ zum Straftatbestand der Wiederbetätigung ausreiche. Den beiden Männern droht im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von ein bis zehn Jahren. Beide Angeklagten sind mittlerweile freiwillig aus dem Bundesheer-Dienst ausgeschieden.