ABD0019_20230216 – INNSBRUCK – …STERREICH: Eine 30-jŠhrige Frau muss sich am Donnerstag am Innsbrucker Landesgericht wegen des Verdachts des Mordes verantworten. Sie soll im MŠrz 2022 im Streit alkoholisiert eine ebenfalls unter Alkoholeinfluss stehende 51-JŠhrige bis zur Bewusstlosigkeit gewŸrgt haben. Das Opfer verstarb wenige Tage spŠter im Kufsteiner Krankenhaus. Im Bild: Die Angeklagte am Donnerstag, 16. Februar 2023, vor Beginn des Prozesses am Landesgericht in Innsbruck. – FOTO: APA/MARKUS STEGMAYR
APA/MARKUS STEGMAYR
APA/MARKUS STEGMAYR
Chronik

Kein Mord: Fünf Jahre Haft für Angeklagte

Eine 30-Jährige ist Donnerstagabend am Innsbrucker Landesgericht wegen absichtlich schwerer Körperverletzung mit Todesfolge und versuchter Nötigung zu fünf Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Frau soll im Vorjahr betrunken eine Kontrahentin gewürgt haben. Das Opfer starb später im Spital.

Die Geschworenen hatten die Tötungsabsicht in ihrer Entscheidung verneint, die Angeklagte wurde deshalb nicht wegen Mordes verurteilt, wie das der Staatsanwalt beantragt hatte. Die Angeklagte erhielt für absichtlich schwere Körperverletzung mit Todesfolge die Mindeststrafe, weil sie „reumütig geständig“ war und von sich aus in der Untersuchungshaft eine Therapie begonnen habe, führte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung aus. Zudem habe sie nach der Würgeattacke die Rettungskette in Gang gesetzt und versucht, die 51-Jährige zu reanimieren, sagte sie weiters.

Weil die 30-Jährige zuvor versucht hatte, die 51-Jährige mit Gewalt dazu zu bewegen, sich für Beleidigungen zu entschuldigen, wurde sie außerdem wegen versuchter Nötigung schuldig gesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte die 30-Jährige wegen des Verdachts auf Mordes angeklagt. Dem waren die Geschworenen aber einstimmig nicht gefolgt.

Tat bei Streit in Wohnung

In einer Wohnung in Kufstein war es im März 2022 zum Streit zwischen der Beschuldigten und einer 51-jährigen Frau gekommen, beide waren damals stark alkoholisiert. Nach Beleidigungen durch die 51-Jährige soll die Angeklagte ihre Kontrahentin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben – mehr dazu in Frau würgte andere Frau beinahe zu Tode.. Das Opfer starb mehrere Tage später.

Die Angeklagte bekannte sich zu Prozessbeginn „nicht schuldig“. Die 51-Jährige habe sie bei einer Auseinandersetzung als „die größte Hure Kufsteins“ und als „Rabenmutter“ beschimpft, sagte die Angeklagte am Donnerstag vor dem Geschworenengericht. Dann sei sie einfach „explodiert“ und habe begonnen, die 51-jährige Frau zu würgen.

Angeklagte bestritt Tötungsabsicht

Sie habe ihre Kontrahentin aber „nicht töten wollen“. Motiv für die Attacke sei gewesen, dass „sie sich bei mir für ihre Aussagen entschuldigt“. Das habe die 51-Jährige aber verweigert. Was in dieser Würgephase passierte, „wisse sie nicht mehr genau“. „Ich war wie im Rausch“, meinte die Angeklagte. Auch wie lange sie ihr Opfer wirklich gewürgt habe, konnte sie auf Nachfrage von Richterin Martina Eberherr nicht sagen.

Zuvor hatte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer von einem „vollendeten Mord“ gesprochen. Die Angeklagte sei zwar „alkoholisiert gewesen“, aber sie habe „dennoch gewusst, was sie tut“, so der Ankläger. Der Verteidiger der Angeklagten sah das naturgemäß anders: „Es gab keinen Vorsatz, sie wollte nicht, dass die Frau stirbt.“

Vorsatz auch bei Zeugenaussagen unklar

Die Zeugen, die zum großen Teil bei der Auseinandersetzung der beiden Frauen in der Wohnung direkt anwesend und ebenfalls stark alkoholisiert waren, konnten die Situation nicht erhellen. „Wir haben Karten gespielt und getrunken“, sagte beispielsweise ein Zeuge. Ein anderer betonte wiederum, dass er glaube, dass die Tat „ohne den Konsum von Wodka nicht passiert wäre“. Ein weiterer Zeuge merkte an, dass es sich bei der Angeklagten um einen „herzensguten Mensch“ handle.

Die Beschuldigte habe ihr Opfer jedenfalls „über mehrere Minuten gewürgt“, sagte Gerichtsmediziner und Gutachter Walter Rabl im Prozess. Es sei zweifellos „ein erheblicher Würgevorgang gewesen“, fügte er hinzu. Ob die Angeklagte ihr Opfer mit einer oder zwei Händen gewürgt habe, ließe sich hingegen „nicht objektivieren“. Es habe aber an beiden Halsseiten etwa „Schürfungen und Würgemale gegeben“. Es sei jedenfalls durch Sauerstoffmangel zu „massiven Hirnschäden“ gekommen, woran die Frau auch acht Tage später verstarb.

Psychiatrisches Gutachten sieht „Zurechnungsfähigkeit“

Das psychiatrische Gutachten erklärte die 30-Jährige als zurechnungsfähig. „Sie war natürlich unter dem Eindruck der Berauschung durch Alkohol“, sagte Gutachter Gerald Suttner. Dadurch sei ihr „Dispositionsvermögen eingeschränkt gewesen“. „Sie nahm aber ihr Tun und Handeln wahr“, fügte er hinzu.

Seine Einschätzung stützte der Gutachter auch darauf, dass die Frau die einzige nach der Tat anwesende Person war, die „noch den Notruf wählen konnte“. Sie habe die Rettungskette zudem „gut gemanaget“, was belege, dass die 30-Jährige aufgrund ihrer Alkoholgewöhnung wohl nicht allzu stark betrunken war.