Schriftzug Oberlandesgericht und Landesgericht
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Gericht

Bedingte Haft und Geldstrafe nach Schlägerei

Wegen einer Massenschlägerei in einem Innsbrucker Lokal haben sich am Dienstag 13 Personen vor Gericht verantworten müssen. Ein 23-Jähriger wurde wegen absichtlich schwerer Körperverletzung zu 18 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Fünf Personen erhielten eine Geldstrafe wegen Raufhandels.

Bei der Schlägerei in der Nacht auf den 18. September in einem Lokal im Innsbrucker Stadtteil Rossau wurden acht Männer zum Teil schwer verletzt – mehr dazu in Acht Verletzte bei Schlägerei in Nachtlokal. Videos der massiv gewalttätigen Auseinandersetzung kursierten damals im Internet. Darauf war unter anderem zu sehen, wie ein Mitarbeiter des Sicherheitspersonals im Lokal mit einem elf Kilo schweren Eisensteher auf am Boden liegende Menschen eingeschlagen hatte.

18 Monate bedingter Haft und Geldstrafe

Der 23-Jährige musste sich daher am Dienstag wegen absichtlich schwerer Köperverletzung vor Gericht verantworten. Er habe sich nur gegen die angetrunkenen Angreifer verteidigen wollen, und es tue ihm jetzt auch leid, erklärte er vor Gericht.

Es habe nichts mit Notwehr zu tun, wenn man auf Menschen einschlage, die am Boden liegen, entschied das Gericht. Im Sinne der Anklage wurde der 23-Jährige wegen absichtlich schwerer Körperverletzung zu 18 Monaten bedingter Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe verurteilt. Mildernd für das Urteil war, dass der Angeklagte unbescholten ist.

Freispruch vom Vorwurf der schweren Sachbeschädigung

Zwölf weitere Angeklagte mussten sich am Nachmittag wegen derselben brutalen Schlägerei verantworten. Wegen Raufhandels und schwerer Sachbeschädigung. Bei der Schlägerei wurde das Inventar des Lokals zertrümmert. Der Schaden betrug mehr als 10.000 Euro.

Sie wurden jedoch alle vom Vorwurf der schweren Sachbeschädigung freigesprochen. Fünf der Angeklagten wurden zu Geldstrafen von 400 bis 3.600 Euro wegen Raufhandels verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.