Wolf
APA/HANS KLAUS TECHT
APA/HANS KLAUS TECHT
Politik

Wolf: Schulterschluss von ÖVP, SPÖ, FPÖ

Die Regierungsparteien ÖVP und SPÖ sowie die FPÖ haben am Dienstag angekündigt, im Februar-Landtag einen Antrag zur Änderung des Tiroler Jagdgesetzes einzubringen. Dadurch könnten „Schad- und Risikowölfe schnell und unbürokratisch per Verordnung zum Abschuss“ freigegeben werden.

"Wir sagen den Wölfen in unserem Land den Kampf an. Rechtzeitig vor der nächsten Almsaison schaffen wir die Grundlagen für den raschen Abschuss von Problem- und Risikowölfen“, so Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler (ÖVP) in der gemeinsamen Aussendung von ÖVP, SPÖ und FPÖ.

Jäger sollen nach Abschuss anonym bleiben

Es sei erfreulich, dass man sich noch vor Beginn der neuen Alm- und Weidesaison mit breiter Mehrheit auf die Vorgehensweise einigen konnte, so Geisler. „Zum Schutz unserer Weidetiere auf den Almen und der gesamten Almwirtschaft wird es keine Möglichkeit mehr geben, genehmigte Abschüsse auf den Sankt-Nimmerleins-Tag zu verzögern. Und wir gewährleisten auch die Anonymität der Jägerschaft, damit diese nicht selbst zu Zielscheibe werden“, erklärte der für die Almbauern zuständige politische Referent.

Dornauer (SPÖ) und Abwerzger (FPÖ) im Gleichklang

„Der Wolf gehört in die Wildnis, aber von alleine wird er dorthin leider nicht zurückkehren. Wir sind es der Bevölkerung schuldig, dieses immer größer werdende Problem verlässlich und konsequent zu lösen“, betonte Landeshauptmann-Stellvertreter Georg Dornauer (SPÖ). Wichtig sei ihm die Mithilfe der Jägerschaft. Auch für FPÖ-Chef Markus Abwerzger ist der nunmehrige Weg offenbar der einzig gangbare: „Wir dürfen die Bevölkerung und die Almbauern mit diesem Problem nicht im Regen stehen lassen.“

Zeitfenster und Gebiet wird definiert

Statt des derzeitigen mehrstufigen Verfahrens (Fachkuratorium, Gefährdungsverordnung, Entnahmebescheid) könne die Tiroler Landesregierung künftig eine Gefährdungsverordnung erlassen und Schad- bzw. Risikowölfe „unter bestimmten Bedingungen zum Abschuss in einem definierten Gebiet für einen bestimmten Zeitraum“ freigeben, hieß es im gemeinsamen Statement.

Juristischer Grenzgang wegen EU-Schutzstatus

Der neue Verordnungsweg sei ein juristischer Grenzgang, räumen die drei Parteien in der Aussendung ein. „Solange die EU den Schutzstatus des Wolfs nicht senkt, haben wir keine andere Wahl. Dieses Risiko gehen wir ein, zumal es durchaus unterschiedliche Rechtsmeinungen gibt, was die Zulässigkeit von Verordnungen anlangt“, sind sich Geisler, Dornauer und Abwerzger einig.

Ohne Vieh auf den Almen habe Tirol aber ein veritables Problem – nicht nur, was die Landwirtschaft, den Tourismus und das Freizeitangebot, sondern auch was den Schutz vor Naturgefahren und die Artenvielfalt anlangt.

Wolfsfreie Zone rechtlich nicht umsetzbar

Einheitlich seien allerdings die Rechtsmeinungen zum Thema „wolfsfreie Zonen“, die aufgrund einer Entschließung des Tiroler Landtages vom Juli des Vorjahres eingeholt wurden. Die Ausweisung allgemeiner wolfsfreier Zonen sei rechtlich nicht zulässig wie Zonen, in denen Wölfe nach einem Managementplan bejagt werden können. Möglich wäre nur die Ausweisung von Zonen, in denen der Wolf absoluten Schutz genießt.

Mair sieht rechtliche Unsicherheit für Schafbauern

Für den Klubobmann der Grünen, Gebi Mair, werde durch diese Vorgehensweise „die Beteiligung von Bürger*innen und Umweltorganisationen“ ausgehebelt. „Gesetze sollten eine öffentliche Begutachtung haben“, hielt er fest, dies solle ein „Standard“ sein. Vor allem dann, wenn es ein „rechtsstaatlicher Grenzgang“ sei.

Für Mair bekommen die Schafbäuerinnen und Schafbauern dadurch nicht die Unterstützung, die sie benötigen, sondern rechtliche Unsicherheit, weil das Gesetz vor dem europäischen Gerichtshof kaum halten werde.

WWF kritisiert Novelle zum Jagdgesetz

Die Naturschutzorganisation WWF Österreich kritisierte die Novelle zum Tiroler Jagdgesetz: „Streng geschützte Wölfe per Verordnung quasi pauschal zum Abschuss freizugeben, ist klar europarechtswidrig. Das sagt nicht nur die Europäische Kommission, sondern auch das vom Land Tirol kürzlich selbst beauftragte Rechtsgutachten“, kritisierte der WWF in einer ersten Reaktion.

Das Gutachten von Universitätsprofessor Walter Obwexer bestätige nach Angaben des WWF, was zuvor bereits die Europäische Kommission klargemacht hatte, nämlich „dass es immer eine Einzelfallentscheidung einer zuständigen nationalen Behörde geben muss. Diese kann nicht durch eine vorab per Verordnung festgelegte Abfolge faktischer Ereignisse ersetzt werden“ wurde Obwexer zitiert.

Das Auftreten von Wölfen nahm in den vergangenen Jahren in Tirol stark zu. Laut Land haben Wölfe im vergangenen Jahr 355 Nutztiere, darunter auch ein nahezu ausgewachsenes Rind, getötet. Weiter 50 Schafe wurden bei Wolfsangriffen teils schwer verletzt, viele blieben vermisst.