Hühner im Stall am Broslerhof in Grinzens
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Landwirtschaft

Vogelgrippe: Stallpflicht in 57 Gemeinden

In Tirol gilt in 57 Tiroler Gemeinden ab sofort eine Stallpflicht für Betriebe, die mehr als 50 Stück Geflügel haben. Betroffen sind die Inntalfurche sowie das Achenseegebiet, so das Gesundheitsministerium. Grund ist die Geflügelpest, die sich auszubreiten droht.

Vergangene Woche wurde die Vogelgrippe bei Tieren in einem Tierpark im Unterland festgestellt. Betroffen waren Schwäne und Hühner, die Tiere wurden mittlerweile getötet – mehr dazu in Vogelgrippe: Stallhaltung empfohlen. Das Land hatte eine Stallpflicht nur empfohlen. Das Gesundheitsministerium ordnete sie am Freitag an. Zudem wurde ein mit dem Vogelgrippe-Virus infizierter Bussard in Innsbruck aufgefunden.

Die Unterinntalfurche von Kufstein bis Telfs/Pfaffenhofen sowie das Achenseegebiet wurden als „Gebiet mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko“ eingestuft. In diesem Gebiet befinden sich rund ein Viertel der Tiroler GeflügelhalterInnen und des heimischen Geflügelbestandes.

Grafik der AGES
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Stall-Empfehlung für alle

„Die Übertragung des für Menschen nicht gefährlichen H5N1 Influenzavirus erfolgt über Wildvögel. Deshalb muss der Kontakt mit Wildvögeln unbedingt vermieden werden“, erklärte der Tiroler Landesveterinärdirektor Josef Kössler. Im Nahbereich größerer Gewässer sei die Gefahr einer Krankheitsübertragung durch Wasser- und Wildvögel besonders hoch. „Gerade bei diesen Temperaturen ist es aber kein Fehler, das Geflügel auch in Gebieten und in Betrieben, die nicht von der Stallpflicht umfasst sind, im Stall oder unter Dach zu halten“, empfahl Kössler.

Wenn Betriebe weniger als 50 Stück Geflügel haben, könnten die Tiere etwa durch Netze vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt werden. Enten und Gänse müssen getrennt von anderem Geflügel gehalten werden, so Kössler. Die Fütterung und Tränkung der Tiere darf nur im Stall oder in einem Unterstand erfolgen.

Tote Vögel sind zu melden

Abseits der Gebiete mit stark erhöhtem Risiko gelten die Vorsorgemaßnahmen seit 10. Jänner. Aufrecht ist auch die Meldepflicht für tot aufgefundene Wasser- und Greifvögel sowie von Auffälligkeiten in den Geflügelbeständen, so das Land in einer Aussendung. Tote Singvögel und Tauben sind übrigens nicht zu melden.