Das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) hat die Schuldsprüche des Landesgerichts Innsbruck rund um den Leiter der Wiener Oberstaatsanwaltschaft; Johann Fuchs, aufgehoben – mehr dazu in Causa Fuchs: OLG hebt Schuldsprüche auf.
Zeugenbefragung nicht geplant
Es sei derzeit nur die Einvernahme von Fuchs geplant, Zeuginnen und Zeugen wurden nicht geladen, sagte Gerichtssprecherin Birgit Fink am Freitag zur APA. Fuchs hatte gegen das Urteil des Landesgerichts Berufung eingelegt. Der renommierte Jurist soll im Dezember 2020 Aktenteile über eine Anzeige gegen eine „Presse“-Redakteurin an den suspendierten Sektionschef Christian Pilnacek weitergegeben haben. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte nämlich eine (letztlich mangels Anfangsverdachts nicht weiter verfolgte) Anzeige gegen die Journalistin aufgrund eines von ihr verfassten, kritischen Artikels zur Behörde vorbereitet. Im U-Ausschuss sagte Fuchs dazu, sich nicht erinnern zu können, Aktenteile an Pilnacek weitergegeben zu haben.
Das Landesgericht schenkte Fuchs bei der Verhandlung im Sommer vergangenen Jahres keinen Glauben. Das OLG führte nun aber eine mangelnde Begründung im Urteil und gegenteilige Beweisergebnisse ins Treffen. Außerdem sei ein Aussagenotstand im U-Ausschuss erneut zu prüfen.