Es waren zwei ehemals beste Freunde, die im März des vergangenen Jahres mehrfach an einem Abend aneinandergerieten. Als Grund wurde im Prozess die starke Alkoholisierung des Angeklagten und das damit einhergehende Aggressionspotenzial vermutet. Am Ende erlitt der Freund vier Stichverletzungen, die Narben und die seelischen Folgen belasten das Opfer weiter.
Schöffensenat folgte der Anklage
Er habe dem körperlich überlegenen Opfer bei einer Rauferei zwar Angst machen wollen, gleichzeitig wies der angeklagte Jugendliche aber jede Tötungsabsicht von sich. Der Jugendschöffensenat folgte dann der Anklage der Staatsanwaltschaft. Der 16-Jährige wurde wegen versuchten Mordes und anderer Anklagepunkte zu zwei Jahren vollbedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.