Bereits vergangenes Wochenende wurden in besagtem Tierpark fünf tote Schwäne entdeckt, ein weiterer musste getötet werden. Untersuchungen haben ergeben, dass die Tiere an der Geflügelpest erkrankt waren, so Landesveterinärdirektor Josef Kössler: „Derzeit tritt der Stamm H5N1 auf. Dieses Influenzavirus gilt als nicht humanpathogen, stellt für den Menschen also keine Gefahr dar. Das Virus wird auch nicht über Lebensmittel übertragen.“
Vorsichtsmaßnahmen bereits in Kraft
Aufgrund des vermehrten Auftretens von Vogelgrippe in ganz Europa gelten in Österreich bereits seit 10. Jänner dieses Jahres Vorsichtsmaßnahmen. „Wir beobachten die Lage sehr genau und wollen vor allem ein Übergreifen der Tierseuche auf die heimischen Geflügelbestände vermeiden“, erklärt der Landesveterinärdirektor. Sicherheitsmaßnahmen wie etwa die Trennung von Enten und Gänsen, Fütterung und Tränkung von Geflügel nur im Stall oder unter Dach sowie bestmögliche Vermeidung von Kontakt zu Wildvögeln bleiben weiter aufrecht.
Kössler geht davon aus, dass Tirol jetzt in Kürze als Gebiet mit stark erhöhtem Risiko eingestuft wird. Das heißt, dass für Betriebe über 50 Stück Geflügel neben den aktuellen Maßnahmen in Kürze österreichweit einheitlich Stallpflicht gelten wird. In Tirol gibt es rund 6.200 meist kleinste und kleine Tierhaltungen mit rund 300.000 Stück Geflügel.
Auch Pelikan verendete im Tierpark
Im betroffenen Tierpark werden in Summe rund 210 Stück teilweise sehr seltener Vogelarten wie Flamingos und Pelikane, weitere Wasservogelarten, Hühnervögel, diverse Papageienarten, Greifvögel und Emus gehalten. Am Mittwoch verendete auch ein Pelikan. Für Einrichtungen wie Zoos und Tierparks sehen die EU-weit geltenden Bekämpfungsmaßnahmen für Geflügelpest vor, dass nach einer entsprechenden Risikoabschätzung bestimmte Tiere des Bestandes von einer verpflichtenden Tötung ausgenommen werden können. Dazu werde die Veterinärbehörde in den nächsten Tagen noch umfangreiche Probennahmen durchführen, wie es heißt.
Geflügelpest ist meldepflichtige Krankheit
Anzeichen für Vogelgrippe bei Geflügel sind unter anderem Massenerkrankung, hohe Sterblichkeit, Atemnot und deutlich reduzierte Wasser- und Futteraufnahme. Wer solche Symptome bei Vögeln feststellt oder tote Wasser- oder Greifvögel entdeckt, muss das bei der Bezirksbehörde bzw. dem Amtstierarzt/der Amtstierärztin melden.