Bei mehreren Wohnparteien aber nur einem Stromzähler kann die Strompreisbremse des Bundes nur einmal wirken und nicht für alle Wohnparteien in diesem Haus. Laut Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) solle „diese Ungerechtigkeit“ beseitigt werden. Darüber hinaus seien auch Haushalte mit einer Wärmepumpe bei aktuellen Unterstützungsleistungen benachteiligt. Jene Wärmepumpenkundinnen und -kunden, die nicht zu den Großverdienern zählen, sollen auch eine Förderung erhalten“, so Mattle.
Lohnerhöhung soll nicht von Förderung ausschließen
Der Anti-Teuerungsrat, der am Mittwoch im Landhaus tagte, kam überein, den Heiz- und Energiekostenzuschuss auch für das Jahr 2023 vorzusehen. Außerdem wird die Antragsfrist für 2022 bis zum 31. März verlängert. Bei den Bezugsgrenzen für den Zuschuss 2023 soll Rücksicht auf die Ergebnisse der Kollektivverhandlungen genommen werden. Dieselbe Anpassung werde im Auftrag des Anti-Teuerungsrates auch bei allen anderen Sozialleistungen des Landes geprüft, hieß es am Donnerstag in der Aussendung des Landes.
Strom und Gas soll nicht einfach abgeschaltet werden
Für Menschen, die ihre Strom- und Gasrechnungen nicht mehr bezahlen können, soll es nicht einfach eine Abschaltung geben, sagte Mattle. Zudem sollen bestehende Unterstützungseinrichtungen wie „Netzwerk Tirol hilft“, Tiroler Hilfswerk oder der Härtefallfonds der Arbeiterkammer Tirol weiter gestärkt werden.
Dornauer kündigt Gespräche mit Gemeinnützigen an
Im Hinblick auf die steigenden Betriebskosten bei den gemeinnützigen Wohnbauträgern machte der Anti-Teuerungsrat deutlich, dass die gemeinnützigen Wohnbauträger in die Pflicht zu nehmen seien. Laut LHStv. Georg Dornauer (SPÖ) werde es sehr zeitnah ein Gespräch mit allen gemeinnützigen Wohnbauträgern zur Erarbeitung von Lösungsansätzen geben.
Neben höheren Energiekosten und steigenden Kreditzinsen führen auch Sprünge bei der Wohnbauföderungen zu enormen Anstiegen bei den Mietkosten. Dornauer kündigte an, dass die Laufzeiten deshalb verlängert würden. Zudem erweiterte das Land den Bezieherkreis für die Wohnbeihilfe.
Plus acht Prozent bei Mindestsicherung
Angesichts der massiven Teuerung wird in Tirol auch die Mindestsicherung angepasst. Die Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts wird rückwirkend mit Jahresbeginn um knapp acht Prozent erhöht. Speziell Fixkosten für Miete oder Energie sind angesichts stark gestiegener Preise für viele Menschen in Tirol nicht mehr zu bewältigen. Auch Lebensmittel sind neben anderen Produkten des täglichen Bedarfs in den vergangenen Monaten massiv teurer geworden.
Anträge bei BH oder Stadt Innsbruck
In Zeiten der Teuerung müssten auch die Sozialleistungen angepasst werden, so die zuständige Landesrätin Eva Pawlata (SPÖ). Menschen in finanzieller Notlage werden damit bei den Ausgaben für Essen, Kleidung, Mobilität oder auch beim Wohnen und den Energiekosten unterstützt. Anträge für die Mindestsicherung können bei den Bezirkshauptmannschaften bzw. der Stadt Innsbruck gestellt werden.
Die Mindestsicherung ist eine Hilfeleistung für Menschen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind und ihren Lebensunterhalt, ihren Wohnbedarf oder den bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung auftretenden Bedarf mit eigenen Mitteln nicht oder nicht vollständig abdecken können.