Wohnung, Miete, Immobilien
ORF.at/Christian Öser
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Wirtschaft

Teuerung: Auch die Mieten steigen

Die Mieten werden derzeit, wie so vieles andere auch, in vielen Fällen teurer. Im vergangenen halben Jahr häufen sich deshalb bei der Arbeiterkammer die Anfragen, ob Mietpreiserhöhungen zulässig sind und wenn ja, in welchem Ausmaß.

Ob eine Miete erhöht werden darf, hängt davon ab, ob im Mietvertrag eine sogenannte „Wertsicherungsklausel“ vereinbart worden ist. Wenn diese fehlt, darf die Vermieterin oder der Vermieter die Miete nicht erhöhen. Wenn es aber eine Wertsicherungsklausel gibt, dann schon, erklärt Peter Walser von der Abteilung Wohn- und Mietrecht in der Arbeiterkammer: „Wie oft und um wie viel sich die Miete erhöhen kann, hängt mit der Ausgestaltung der Wertsicherungsvereinbarung zusammen.“

Mietpreis an Verbraucherpreisindex gekoppelt

Im Mietvertrag ist festgelegt, wonach sich die Mietpreis-Anpassung richtet. Üblicherweise sind die Mieten an den Verbraucherpreisindex gekoppelt. Wenn also die Preise steigen und somit auch der Verbraucherpreisindex, dann dürfen auch die Mieten angepasst werden.

Mieter sollten aber prüfen, welche Erhöhung zulässig ist, rät die Arbeiterkammer. Dazu gäbe es im Internet Wertsicherungsrechner. In manchen Mietverträgen sind Schwellenwerte definiert, sagt Peter Walser: „Ich kann beispielsweise vereinbaren, dass die Miete nur angepasst wird, wenn sich der Verbraucherpreisindex im Vergleich zu einem bestimmten Termin um mehr als zwei Prozent verändert hat. Erst wenn diese Grenze überschritten wird, darf die Miete erhöht werden.“

Erhöhung bis zu drei Jahre im Nachhinein möglich

Wenn es im Mietvertrag nicht anders vereinbart wurde, dann hat übrigens der Vermieter oft das Recht, die Mieten mehrmals im Jahr anzupassen.

Je nach Mietverhältnis können Mieten auch rückwirkend erhöht werden. Während das bei Altbauten nicht geht, ist das in den meisten anderen Fällen unter Umständen bis zu drei Jahre lang im Nachhinein möglich.