Geld auf Tisch
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Politik

Erleichterter Zugang zu Mindesthilfe

Das Land will eine zielgerichtete Unterstützung bei Mietrückständen und drohenden Delogierungen anbieten. Auch bei anstehenden Nachzahlungen von Betriebs-, Heiz- und Stromkosten gibt es Hilfen. Ab dem 1. Jänner 2023 können dann auch die notwendigen Wartungskosten von Heizungsanlagen übernommen werden.

Die aktuelle Teuerung trifft Personen mit einem geringen Einkommen besonders. Auf Initiative von Soziallandesrätin Eva Pawlata (SPÖ) werden nun die Hilfsleistungen ausgeweitet. Ein Antrag zur Überbrückung außergewöhnlicher Notstände kann so nicht mehr nur einmal, sondern wiederholt gestellt werden.

Auch Wartungskosten können übernommen werden

Ab dem 1. Jänner 2023 sollen die Hilfen für Betroffene auch bei den vorgeschriebenen Wartungskosten von Heizungsanlagen greifen. Zuschüsse sind aber auch für die Nachbeschaffung oder die Reparaturen von Einrichtungsgegenständen und Haushaltsgeräten möglich.

Breites Hilfsangebot für Betroffene

Das Land verweist auch wieder auf die laufenden Hilfeleistungen im medizinischen Bereich. Zuschüsse gibt es hier für die Selbstbehalte bei den Medikamentenkosten sowie für Heilbehandlungen.

Anträge auf Mindestsicherung oder für die Hilfen zur Überbrückung außergewöhnlicher Notstände können bei den jeweiligen Bezirkshauptmannschaften gestellt werden. Für die aktuelle Ausweitung stehen rund 100.000 Euro zusätzlich zur Verfügung.

Die Hilfe zur Überbrückung außergewöhnlicher Notstände ist im Tiroler Mindestsicherungsgesetz neben den Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, zur Sicherung des Wohnbedarfes und dem Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung verankert.