Die Gefährder sind zu 90 Prozent Männer, mehrheitlich zwischen 20 und 50 Jahre alt. Gewalt passiere meist innerhalb einer Beziehung oder Ehe, oder wenn die Beziehung gerade zu Ende gegangen ist. Die Tiroler Beratungsstellen für Gewaltprävention haben am Montag Bilanz gezogen.
Beratungsstellen in allen Bezirken
Die 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tiroler Beratungsstellen für Gewaltprävention haben in allen Tiroler Bezirken bisher über 700 Gefährder und Gewalttäter nach der Verhängung eines Betretungs- und Annäherungsverbots betreut, berichtete Leo Alber, Geschäftsführer des Psychosozialen Pflegedienstes Tirol (PSP Tirol), der die Tiroler Beratungsstelle für Gewaltprävention im Auftrag des Bundesministeriums für Inneres (BMI) betreibt .

Beratung zeitnah und kostenlos
Die zeitnahe Beratung innerhalb von fünf Tagen nach der polizeilichen Wegweisung sei entscheidend, weil das Unrechtsbewusstsein zu diesem Zeitpunkt noch größer sei. Mit der sechs Stunden umfassenden, kostenlosen Beratung erreiche man nun viele, die sonst niemals freiwillig kommen würden. Alexander Arnheiter, Teamleiter der Tiroler Beratungsstelle für Gewaltprävention, sagte am Montag in einer Pressekonferenz: „Wir zeigen den Tätern das schuldhafte Verhalten auf. Im Falle, dass versucht wird auszuweichen, konfrontieren wir sie mit dem Tathergang. Viele Täter bereuen ihre Eskalation und nehmen die Beratung dankbar an, da sie ihre Beziehungen retten oder eine Hilfestellung bekommen möchten, um bei familiären Problemen anders zu reagieren.“
Prävention gegen künftige Gewaltausbrüche
Auch aus Sicht der Opferschutzeinrichtungen sind Angebote und die Arbeit mit Tätern und Täterinnen ein richtiges Signal. Expertinnen und Experten sind sich einig, dass es eine weiterführende Therapie nach den Beratungsstunden für die Täter brauche, um langfristig Gewalt verhindern zu können. Die Beratungen seien aber keine Garantie dafür, dass es nicht wiederholt zu häuslicher Gewalt kommen könne. Aktuell liege der Anteil der Gefährder mit einem Kontakt zu einer Beratungsstelle für Gewaltprävention, gegen die ein erneutes Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen wurde, bei unter zehn Prozent.