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Soziales

Neue Regelung für Persönliche Assistenz

Die Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung in der Freizeit und im Beruf wurde in den Bundesländern bisher unterschiedlich geregelt. In Tirol, Vorarlberg und Salzburg wird sie nun vereinheitlicht.

Für das Pilotprojekt stehen in den nächsten zwei Jahren 100 Millionen Euro bereit. Die Persönliche Assistenz sei essenziell, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, erklärte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) am Dienstag bei einer Pressekonferenz. Die Angebote seien bisher aber sehr verschieden gewesen, das System sei relativ kompliziert.

Der Bund ist derzeit für die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz zuständig, die rund 600 Personen in Anspruch nehmen, die Länder für jene in der Freizeit. Das nehmen österreichweit mehr als 2.000 Menschen in Anspruch. Auch unter den Bundesländern gibt es wieder unterschiedliche Regelungen.

100 Millionen Euro für zwei Jahre

Rauch will das System mit einer einheitlichen Regelungen für Beruf und Freizeit vereinfachen. Voraussetzung sei eine neue Förderrichtlinie, damit die Bundesländer ihre Systeme anpassen können. In den kommenden beiden Jahren stehen dafür 100 Millionen Euro für die Persönliche Assistenz zur Verfügung, betonte Rauch.

Im Frühjahr startet ein Pilotprojekt in Salzburg, Tirol und Vorarlberg, bei dem die Zusammenführung der Persönlichen Assistenz in Freizeit und Beruf erprobt wird. Zeitgleich soll ein Evaluierungsprozess laufen. Die erarbeiteten Kriterien sollen erstmals einheitliche Rahmenbedingungen schaffen, etwa zur Definition der Persönlichen Assistenz, Bedarfsfeststellungen, Serviceleistungen, Leistungserbringung und der Qualitätssicherung.

Kreis der Anspruchsberechtigten wird erweitert

Auch soll der Kreis der Anspruchsberechtigten um Menschen mit intellektuellen oder psychischen Beeinträchtigungen erweitert werden. Weiters soll es eine gemeinsame Anlaufstelle im Sinne des One-Stop-Shop-Prinzips geben. Zudem ist künftig die arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Absicherung der Assistentinnen und Assistenten vorgesehen. Zudem soll die Antragsabwicklung vereinfacht werden.

Gesundheitsminister Johannes Rauch
APA/Georg Hochmuth
Gesundheitsminister Johannes Rauch möchte das Pilotprojekt auf alle Bundesländer ausweiten

Für die Berufsgruppe soll künftig der Stundenlohn laut Kollektivvertrag SWÖ angewendet werden. Darüber hinaus werden kostenlose Fortbildungen unter anderem im Bereich Ergonomie und Arbeitsrecht und Arbeitspflicht angeboten.

Rauch: „Beispiel wird Schule machen“

Mit den 100 Millionen Euro sei sichergestellt, dass eine Ausweitung auf ganz Österreich möglich sei, meinte Rauch. Eine Verpflichtung für die Vereinheitlichung gibt es für die Länder nicht. Der Minister verwies aber darauf, dass die Auszahlung der Mittel eben an bestimmte Spielregeln geknüpft sei.

Er wolle in den nächsten Jahren intensiv daran arbeiten, dass auch die anderen Bundesländer mitziehen. „Das Beispiel wird Schule machen“, zeigte sich Rauch zuversichtlich.

Präsident des Behindertenrates spricht von „Meilenstein“

Der Bund habe die Rahmenbedingungen geschaffen, jetzt liege es an den Bundesländern, das auch anzunehmen, erklärte ÖVP-Klubobmann August Wöginger. Er sah auch einen Beweis, dass die Bundesregierung wichtige Vorhaben in der Sozialpolitik sukzessive abarbeite.

Sehr erfreut über das Pilotprojekt zeigte sich auch Klaus Widl, Präsident des Österreichischen Behindertenrates, der in die Erarbeitung der neuen Kriterien eingebunden war. Der Start des Pilotprojektes sei ein absoluter Meilenstein.

Höhere Lebensqualität für Menschen mit Behinderung

„Persönliche Assistenz ermöglicht Menschen mit Behinderung Selbstbestimmung und damit verbunden eine viel höhere Lebensqualität. Die Aufwertung des Berufs, die Ausweitung der Anspruchsberechtigten und die Vereinfachungen in der Antragsabwicklung sind eine wichtige Verbesserung“, zeigte sich die Sozialsprecherin der Tiroler Grünen, Zeliha Arslan, erfreut über das Pilotprojekt.