Sujet Strompreis
APA/HELMUT FOHRINGER
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Politik

Viel Kritik an Strompreisbremse

Die Arbeiterkammer (AK) Tirol hat den Berechnungsmodus der Stromkostenbremse kritisiert. Diese trat am Donnerstag für jeden Haushalt mit aufrechtem Stromvertrag in Kraft. Auch der AAB Tirol und die Liste Fritz orten eine Benachteiligung und fordern eine Nachschärfung von der Bundesregierung.

Laut Erwin Zangerl, Präsident der AK Tirol, sei bei der Berechnung die Mehrwertsteuer unberücksichtigt. Faktisch bleibe der Konsument daher auf deutlich höheren Kosten sitzen. „Der Staat holt sich einen Teil der Strompreisbremse über die Mehrwertsteuer zurück, das kann nicht Sinn der Übung sein“, so Zangerl. Er spricht sich für eine Nachschärfung aus.

Zusätzlich fordert der Tiroler AK-Präsident die Entlastung bei den Teilzahlungsbeträgen und nicht erst in der Endabrechnung. Da aus dem Gesetz nicht hervorgehe, wann die Strompreisbremse zu berücksichtigen ist, könne sie von den Stromanbietern unterschiedlich gehandhabt werden. Es brauche aber unmittelbar eine Entlastung von den hohen Kosten, sagte Zangerl.

In einer Aussendung zeigte sich Zangerl auch verärgert über Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) und dessen Ablehnung eines Gaspreisdeckels für private Haushalte. Brunners Argument, dass „nur“ 23 Prozent der Haushalte mit Gas heizen würden und es ein Ost-West-Gefälle gebe, sei „haarsträubend“. Zangerl forderte stattdessen einen Preisdeckel für alle Energieformen.

AAB und Liste Fritz fordern Überarbeitung

Der geschäftsführende Obmann des Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnenbundes (AAB) Tirol, Jakob Wolf, ortet ebenfalls Nachbesserungsbedarf. „Vor allem ArbeitnehmerInnen leben oft in Mehrparteienhäusern, wo es nur einen einzigen Zählerpunkt gibt“, so Wolf. Bei der Abrechnung würde dann jeweils nur einer, und nicht alle Haushalte profitieren. Dies müsse berücksichtigt werden.

Auch für die Liste Fritz muss dringend nachgebessert werden. Die Maßnahme sei zwar ein wichtiger Beitrag, um die Haushalte in Zeiten der Teuerung zu entlasten. „Allerdings mehren sich bei uns Beschwerden von betroffenen Bürgern, dass viele Haushalte eine Benachteiligung erfahren“, so Markus Sint und Gabi Madersbacher.

Zum Beispiel würden Bewohner eines Mehrfamilienhauses mit vier Haushalten nur 2.900 Kilowattstunden (kWh) Zuschuss bekommen und nicht 11.600. Hier brauche es eine faire Lösung, unabhängig von der Zahl der Stromlieferverträge und Stromzähler.

Bund stützt bis zu 2.900 kWh

Für die Strompreisbremse braucht es keinen eigenen Antrag. Sie ist an einen Zählpunkt im Haushalt geknüpft. Sichtbar wird sie über die Stromrechnung. Laut der Bundesregierung können sich Haushalte durchschnittlich 500 Euro im Jahr sparen.

Bis zu einem Verbrauch von 2.900 kWh Strom pro Jahr wird der Preis vom Bund gestützt. Der entsprechende Zuschuss kommt, wenn der untere Schwellenwert von 10 Cent/kWh überstiegen wird. Jener Preisanteil, der darüber liegt, soll bis zu einem oberen Schwellenwert von 40 Cent/kWh gefördert werden – mehr dazu in Start für Strompreisbremse.