Es gelte der Grundsatz „mobil vor stationär“, so Hagele, die in der Landesregierung für die Agenden Pflege, Bildung, Wissenschaft und Forschung verantwortlich ist, im APA-Interview. Weiters im Fokus sei die Verbesserung der Ausbildungsbedingungen.
Möglichkeit der Anstellung wird geprüft
Rund 80 Prozent aller hilfsbedürftigen Personen werden aktuell zu Hause versorgt. Pflegende Angehörige wolle sie durch unterschiedliche Maßnahmen unterstützen. Eine Anstellung pflegender Angehöriger „hat sicher gewissen Charme“, ließ die Politikerin wissen. Das Modell würde derzeit geprüft. Als notwendig erachtete Hagele hierbei „eine entsprechende begleitende Ausbildung“.
Pflegende Angehörige
Im Burgenland können pflegende Angehörige bis zu 1.700 Euro netto verdienen. Sie sind sozialversichert, und die Zeit wird für die Pension angerechnet.
Auch die Tages- und Übergangspflege sowie die 24-Stunden-Betreuung will sie ausbauen. Dass Betroffene so lange wie möglich zu Hause versorgt werden, sei im Interesse aller, war sie sich sicher.
Dafür brauche es einen „Mix aus unterschiedlichen Dingen“, weshalb sie nicht nur ins Burgenland, sondern auch in die anderen Bundesländer blicke. „Man muss das Rad nicht neu erfinden“, meinte Hagele, könne es „aber neu zusammensetzen“.
ÖGB fordert rasche Umsetzung
Erfreut über Hageles Vorstoß in Bezug auf die Anstellung pflegender Angehöriger zeigte sich am Montag der Vorsitzende des ÖGB Tirol und Landtagsabgeordnete Philip Wohlgemuth (SPÖ). Per Aussendung forderte er, dass die Umsetzung „so schnell wie möglich angegangen“ werden solle. Je nach Pflegeausmaß soll eine Anstellung „von der Geringfügigkeitsgrenze bis zur Vollzeitanstellung“ möglich sein.
Wohlgemuth fordert auch Anspruch auf Auszeit
Eine Anstellung der pflegenden Angehörigen beim Land von der Geringfügigkeitsgrenze bis zur Vollzeitanstellung – je nach Pflegeausmaß – sei dringend notwendig, um diese Menschen abzusichern, sagte Wohlgemuth in einer Aussendung. Darüber hinaus setze sich der ÖBG für ein entsprechendes Aus- und Weiterbildungsangebot für pflegende Angehörige sowie den Anspruch auf eine zweiwöchige Auszeit zum Selbstkostenbeitrag von 50 Euro ein.
„Die Betreuung Angehöriger ist emotionale Schwerarbeit“, erläuterte Wohlgemuth. In dieser Zeit soll die Pflege der zu betreuenden Person über einen Betreuungspool des Landes zur Verfügung gestellt werden.