Das Urteil lautet auf dreieinhalb Jahre Haft – es ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte machte von seinem Recht Gebrauch, nichts zu den schweren Anklagevorwürfen auszusagen. Er bekannte sich aber zumindest teilweise schuldig.
Vorgespielt wurde dem Gericht eine Videoaufzeichnung mit den Aussagen des Opfers. Die mittlerweile junge Frau begann mit acht Jahren zu ministrieren. Der angeklagte Ordensbruder hatte damals ein gutes Verhältnis zu ihrer Mutter und suchte so auch bald die Nähe des kleinen Mädchens. Dann folgte das, was das Opfer als Grenzüberschreitungen bezeichnete.
Anklagepunkte wogen schwer
Es gab unerwünschte Berührungen und zuletzt auch schwere Übergriffe, wie oft lasse sich nicht sagen, weil die Übergriffe teilweise schon zehn Jahre zurückliegen. Angeklagt waren aber auch drei dem Beischlaf bzw. dem Versuch desselben zuzuordnende Übergriffe.
Therapie brachte Wahrheit ans Licht
Das Verbrechen kam sehr spät ans Tageslicht, nämlich erst heuer. Eine Therapie der jungen Frau machte das letztlich möglich. Sie hatte sich an die Ombudsstelle der Diözese gewandt und von dort auch Hilfe bekommen. Sie erzählte dort das erste Mal, dass sie über Jahre betroffen war.
Im Prozess war am Mittwoch aber auch Thema, dass die Mutter und das Opfer immer wieder Geldgeschenke von dem Ordensmann bekommen hatten. Das war viel Geld im Laufe der Jahre.
Am Ende des Prozesses sagte der Richter zu dem Angeklagten: Ein Geständnis wäre mildernd gewesen – auch wenn es schwer gewesen wäre, die Übergriffe einzugestehen. Aber für das Opfer sei es wesentlich schwieriger gewesen, und das ein ganzes Leben lang.