Am 4. Jänner 2021 soll der Angeklagte seine Eltern, beide Lehrer, in der Familienwohnung getötet und die Leichen beseitigt haben. Die leblosen Körper waren erst Wochen später und nach einer aufwendigen Suche im Flussbett der Etsch gefunden worden. Der Fall hatte nicht nur in Südtirol für großes Aufsehen gesorgt – mehr dazu in: Bozner wegen Mord an Eltern vor Gericht
Der Sohn der Getöteten hatte die Tat zwar gestanden, allerdings pochte die Verteidigung darauf, dass der Angeklagte aufgrund seines psychischen Zustandes nicht zurechnungsfähig gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft plädierte dagegen aufgrund der Kaltblütigkeit der Tat für lebenslange Haft mit einem Jahr Einzelhaft. Während des Prozesses – bei dem über 100 Zeugen gehört wurden – waren mehrere Gutachten vorgelegt worden, die sich mit der Zurechnungsfähigkeit beschäftigten. Diese kamen zu völlig unterschiedlichen Schlüssen. Einig waren sich die Gutachter darin, dass der Angeklagte unter psychischen Störungen leidet und auch heute noch gefährlich sei. Dies würden auch Vorfälle im Gefängnis zeigen.
Voll zurechnungsfähig
Das Gericht entschied am Samstag, dass der Mann bei beiden mutmaßlichen Morden – die kurz nacheinander stattgefunden haben sollen – voll zurechnungsfähig gewesen sei. Zudem soll er ein Jahr in Einzelhaft verbringen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.