Gemäß Bundesverfassungsgesetz ist das Wohl des Kindes bei allen Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen vorrangig zu berücksichtigen. Dass dies in der Praxis leider nicht so sei, erfahre man in der täglichen Arbeit, kritisierte die Kinder- und Jugendanwaltschaft Tirol. Daher richte man sich am Tag der Kinderrechte am Sonntag mit den wichtigsten Anliegen an die neue Tiroler Landesregierung.
Mehr Personal und mehr finanzielle Unterstützung
Derzeit besuche eine einzige Vertrauensperson der Kinder- und Jugendanwaltschaft regelmäßig rund 60 sozialpädagogische Wohngemeinschaften, in denen fremduntergebrachte Kinder und Jugendliche leben. Hier brauche es dringend eine personelle Aufstockung, so die Kinder-und Jugendanwaltschaft Tirol. Außerdem müsse die Kinder-und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen zuständig sein. Inklusion müsse daher in allen Einrichtungen umgesetzt werden. Es brauche auch mehr professionelle Betreuung und Unterstützung der Familien während und nach Fremdunterbringung, damit Kinder so schnell wie möglich wieder nach Hause können.

Mehr und bessere Therapieangebote
Die Kinder-und Jugendanwaltschaft fordert zudem mehr Betreuung vor Ort in der Familie, um den akutstationären Bereich zu entlasten und die ambulante Versorgung zu stärken. Auch Psychotherapie auf Krankenschein für alle Kinder und Jugendlichen, die diese Hilfe benötigen, müsse endlich möglich sein. Zudem sollte es Familienkompetenzzentren in den Regionen geben, die als Anlaufstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche zur umfassenden Beratung, Abklärung und Diagnostik in allen Lebenslagen dienen.
Kinderschutzkonzepte in Bildungseinrichtungen
Ein wichtiges Mittel gegen gewalttätige Übergriffe und Grenzverletzungen seien Kinderschutzkonzepte. Diese müssten daher für Kindergärten, Schulen, Sport- und Freizeitvereine eingefordert werden, so die Kinder- und Jugendanwaltschaft. Auch bei Ferienlagern gebe es keine Regelungen und die handelnden Personen würden nicht überprüft. Hier brauche es ein Prozedere, das eine Meldung von Ferienlagern vorsehe, damit im Vorhinein kontrolliert werden könne, ob die Betreibenden und das Personal geeignet seien.