Ungültiges Impfzertifikat im Grünen Pass
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Coronavirus

Auslaufende Grüne Pässe bereiten Sorgen

Bei vielen Tirolerinnen und Tirolern läuft mit Jahresende der Grüne Pass ab. In den meisten Lebensbereichen hat das keine Folgen. Allerdings würden die auslaufenden Grünen Pässe im Pflegebereich und in einigen Spitälern zu mehr Aufwand und Problemen führen.

Wer nicht im vergangenen halben Jahr von einer Corona-Erkrankung genesen ist bzw. vor über einem Jahr die dritte Covid-Impfung erhalten hat, bei dem läuft der Grüne Pass ab. Weder bei Reisen, noch beim Gasthausbesuch oder Veranstaltungen wird aktuell ein 3-G-Nachweis gefordert, weshalb bei vielen ein abgelaufener Grüner Pass ohne Folgen bleibt. Anders ist das allerdings in Krankenhäusern und in der Pflege.

„Kommen der Verantwortung nicht mehr nach“

Das nationale Impfgremium, das Land Tirol und auch das Gesundheitsministerium empfehlen weiterhin die vierte Impfung. Allerdings hält sich der Zustrom dazu noch in Grenzen. Dass viele Zertifikate ablaufen und in der Pflege nach wie vor 3-G gilt, führe zu Probleme, so Georg Berger, Geschäftsführer der Wohn- und Pflegeheime der Stadt Hall. „Es wird ja immer die Einrichtungsleitung genannt, die sicherzustellen hat, dass alle Menschen entsprechend diesen 3-G-Nachweis haben. Dieser Verantwortung können wir nicht mehr nachkommen.“

Frau in blauer Montur zieht eine Spritze auf
APA/EXPA/Johann Groder
Das Impfangebot bleibt in Tirol in gewohnter Form aufrecht, so das Land Tirol

Laut ihm müsse man hinterfragen, ob die 3-G-Regelung in der Pflege und in Krankenhäusern noch ihren Zweck erfüllt. Immerhin sei auch der Aufwand extrem groß, wenn Pflegepersonal mit abgelaufenen Grünen Pässen wieder regelmäßig öffentliche Testsysteme in Anspruch nehmen muss.

Laut Gesundheitsministerium seien aktuell aber keine Änderungen geplant. „Die aktuell in Kraft stehende 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung gilt bis 15. Jänner 2023“, hieß es in einem schriftlichen Statement. Das nationale Impfgremium empfehle außerdem eine vierte Impfung bereits sechs Monate nach der dritten Covid-Impfung.

Kein größeres Problem an der Klinik Innsbruck

An der Klinik Innsbruck seien auslaufende Grüne Pässe zwar ein Thema, „aber kein prioritäres“, wie es hieß. „Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben wir natürlich, entsprechend der im letzten Jahr durchgeführten dritten COVID-19-Impfung, ein Impfprogramm für den 4. Stich, welches gerade läuft. (…) Allerdings haben sich auch viele der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Zwischenzeit leider mit COVID-19 infiziert, so wie auch der Rest der Bevölkerung, sodass das Auslaufen des Grünen Passes nicht mit der Gültigkeit der 3. Impfung (365 Tage) gleichzusetzen ist“, so Alois Obwegeser, der stellvertretende Ärztliche Direktor am Landeskrankenhaus Innsbruck.

Laut Gesundheitsministerium sei aber nach wie vor mit Strafen zu rechnen, wenn man sich in den genannten Bereichen nicht an die Verordnung halte. „Bei Zuwiderhandeln gegen die COVID-19-Basismaßnahmenverordnug kommt das Verwaltungsstrafrecht zum Tragen. Zuständig hierfür sind Bezirksverwaltungsbehörden“, so das Gesundheitsministerium.

Keine geimpften Genesenen mehr

Seit September entfällt auch der Status von geimpften Genesenen. „Eine Genesung führt zu keinem gleichmäßig kalkulierbaren andauernden Schutz und ersetzt eine Impfung demnach nicht. Für eine möglichst zuverlässige und belastbare Immunität empfiehlt das nationale Impfgremium in Hinblick auf SARS-CoV-2 eine Grundimmunisierung, die aus drei Impfungen besteht“, so das zuständige Ministerium. Eine Genesung hätte somit keine Auswirkung auf die empfohlenen Impfungen.