Schwurgerichtssaal am Landesgericht Innsbruck
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Gericht

Schuldspruch in Mordversuchsprozess

Ein 35-jähriger Mann ist am Donnerstag wegen versuchten Mordes am Innsbrucker Landesgericht zu 17 Jahren Haft verurteilt worden. Ende Jänner soll er seiner 33-jährigen Ehefrau unter anderem mit einem Hammer schwere Verletzungen zugefügt haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zu Beginn des Prozesses flossen beim Angeklagten die Tränen. Nie habe er seiner Frau solche Verletzungen zugefügt, meinte er. Durch die flache Seite eines Hammers, durch ein loses Fensterbrett sowie durch Fußtritte erlitt das Opfer Verletzungen am Kopf, an der Stirn und an der Schulter, wie ein gerichtsmedizinisches Gutachten bestätigte.

Frau sei am Weg nach Hause angegriffen worden

Gegen 7.00 Uhr Früh war am 28. Jänner bei der Leitstelle ein Notruf eingegangen. Der in Innsbruck wohnhafte Angeklagte hatte die Einsatzkräfte informiert, dass seine Ehefrau Hilfe brauche. Die 33-Jährige sei auf dem Rückweg von der Arbeit überfallen worden. Als die Rettung und die Polizei eintrafen, wiederholte die schwer verletzte Ehefrau die Behauptungen des Mannes. Vier Männer hätten sie überfallen, sie mit Schlägen am Kopf verletzt und ihr die Geldtasche mit rund 400 Euro Bargeld gestohlen.

Die Polizei leitete daraufhin unmittelbar eine Fahndung ein. Der angebliche Tatort, der sich einige hundert Meter von ihrer Wohnung entfernt befindet, wurde mit Hunden abgesucht – jedoch ohne Ergebnis. Auch eine Videoüberwachung des vermeintlichen Tatorts zeigte weder die Männer noch das Opfer. In der Wohnung des Ehepaares fanden die Einsatzkräfte hingegen Blutspuren, so auch an einem Hammer und an einem Fensterbrett in der Küche.

Brief des Opfers belastete Angeklagten

Die Frau wies schwere Verletzungen am Kopf, an der Stirn und an der Schulter sowie Abwehrverletzungen an den Händen auf. Vor Gericht verweigerte der Angeklagte seine Aussage. Auch das Opfer machte von ihrem Recht, auf die Aussage gegen ihren Ehemann zu verzichten, Gebrauch.

Im Prozess verlas die Richterin einen beschlagnahmten Brief der 33-Jährigen. Das Opfer hatte ihn zuvor an den Angeklagten in die Justizanstalt geschickt. Darin schrieb die Frau, dass ihr Mann versucht habe, ihr das Leben zu nehmen, dass sie die Scheidung eingereicht habe und um die Kinder kämpfe. Die drei Kinder des Ehepaares sind wegen früherer Streitereien fremduntergebracht. Bereits vor dem Strafverfahren hatte der Angeklagte ein Betretungsverbot der Wohnung erhalten. Die Kinder wurden der Obsorge des Paares entzogen. An die Gründe dafür konnte sich der Angeklagte bei der Verhandlung nicht mehr genau erinnern.

Am Donnerstagnachmittag fällten die Geschworenen mit acht zu null Stimmen einen Schuldspruch. Die Strafe umfasst 17 Jahre Haft für den Angeklagten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Anwalt des Angeklagten will das Urteil anfechten.