Die Frist für die schriftliche Stellungnahme der Jungbauern ist am Dienstag 0.00 Uhr abgelaufen. Die Stellungnahme sei schon vor einigen Tagen an den NPO-Fonds in Wien gegangen, so die Tiroler Jungbauern.
Darin argumentiert die Jungbauernschaft in bekannter Art und Weise: Die Ortsvereine seien keine Teilorganisationen der ÖVP, sondern lediglich ihr nahestehende Organisationen. Als solche hätten sie – ihrer Meinung nach – rechtskonform CoV-Hilfen beantragt und ausbezahlt bekommen.
NPO-Fonds prüft Stellungnahme
Es geht um insgesamt 816.752,15 Euro, die der Jungbauernschaft/Landjugend überwiesen wurde. Der NPO-Fonds muss jetzt die Stellungnahme prüfen. Dafür gibt es keine zeitliche Frist. Allerdings gibt es eine Frist für die Verjährung möglicher Rückzahlungen, diese beträgt drei Jahre.