Eingang des Schwurgerichtssaales am Landesgericht Innsbruck
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Gericht

Hohe Haftstrafen für junge Angeklagte

Wegen einer brutalen Attacke auf einen 21-Jährigen im Zuge eines mutmaßlichen Drogengeschäfts sind am Donnerstag ein Jugendlicher und ein 20-jähriger zu Gefängnisstrafen nicht rechtskräftig verurteilt worden. Angeklagt waren beide wegen versuchten Mordes, dem folgten die Geschworenen aber nicht.

Die beiden Beschuldigten wurden aus der U-Haft in den Schwurgerichtssaal des Innsbrucker Landesgerichts geführt. Bereits zu Beginn der Verhandlung wurde die Öffentlichkeit auf Antrag des Verteidigers ausgeschlossen – mit der Begründung, dass der jüngere Angeklagte noch im jugendlichen Alter sei.

Die Staatsanwaltschaft warf den beiden unter anderem versuchten Mord vor. Im April des heurigen Jahres sollen sie in Innsbruck mit Faustschlägen und Fußtritten auf ihr Opfer losgegangen sein. Hintergrund war offenbar ein missglücktes Drogengeschäft. Als sich der Käufer beschwerte, eskalierte der Streit. Dabei benutzten die Angreifer auch einen Hammer und deuteten Schläge gegen den Kopf des 21-Jährigen an. Zudem sollen sie ihn mit dem Umbringen bedroht haben.

Prozess wegen versuchten Mordes gegen 15- und 20-Jährigen in Innsbruck
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Die Öffentlichkeit wurde bei dem Prozess wegen des jugendlichen Alters von einem Angeklagten gleich nach Beginn ausgeschlossen

Mehrjährige Gefängnisstrafen für die Angeklagten

Bei den Geschworenen gab es keine Mehrheit für eine Verurteilung wegen versuchten Mordes, dieser Vorwurf wurde im Zweifel verneint. Verurteilt wurden die beiden Angeklagten wegen absichtlicher Körperverletzung, schweren Raubes und weiterer Delikte. Die Beschuldigten wollten dem Opfer bei der Attacke Bargeld, Mobiltelefon, Kopfhörer, Wohnungsschlüssel und eine Armbanduhr abnehmen.

Der 20-Jährige wurde vom Gericht zu sechs Jahren Gefängnisstrafe verurteilt, der 15-Jährige zu 30 Monaten Haft, davon 20 Monate bedingt. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.