Zangerl fürchtete, dass Menschen ohne eigenen Stromzähler um die Förderung umfallen könnten, wie er schreibt. Im Initiativantrag sei nämlich enthalten, dass der Zuschuss „natürlichen Personen gewährt wird, die aus einem Stromlieferungsvertrag für einen Zählpunkt mit Entnahme zahlungspflichtig sind“.
Befürchtung: Mieter könnten benachteiligt sein
Zangerl war die konkrete Bedeutung dessen nicht klar. Er stellte die Frage, was das für all jene Familien heißt, die selbst über keinen Stromvertrag verfügen, sondern ihre Energiekosten über die Betriebskostenabrechnung des Vermieters begleichen. Im Gesetz würden auch sogenannte Zusatzkontingente für Haushalte für mehr als drei Personen angekündigt, jedoch ohne nähere Ausführungen, kritisierte Zangerl. Er mahnte „klare und transparente Erläuterungen“ im Gesetz ein.
Bremse soll ab Dezember kommen
Die Stromkostenbremse soll im Oktober-Plenum beschlossen und ab 1. Dezember wirksam werden. Pro Haushalts-Zählpunkt werden maximal 2.900 kWh als Grundbedarf gefördert, das sind rund 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs der österreichischen Haushaltskunden. Darüber muss der Marktpreis bezahlt werden.
Mit diesen Regeln will die Koalition einen Anreiz zum Stromsparen setzen. Als Schwellenwert werden 10 Cent pro Kilowattstunde angenommen, was etwa dem Vorkrisen-Niveau entspricht. Der obere Schwellenwert liegt bei 40 Cent pro Kilowattstunde.